Die EU-Mitgliedsstaaten gehen mit dem Thema des Eintrags von Spurenstoffen in die aquatische Umwelt und dessen Reduzierung zum Teil sehr unterschiedlich um. Das Interreg V A-Projekt CoMinGreat vereint Partner aus Wallonie, Luxemburg, Lothringen, Rheinland-Pfalz und Saarland, um Werkzeuge zu entwickeln, die bei der Entwicklung von gemeinsamen Strategien helfen sollen.
Mit Einführung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) [1] wurde die Wasserpolitik in der Europäischen Union (EU) grundlegend reformiert. Schon früh wurden auch sogenannte Mikroschadstoffe – auch (anthropogene) Spurenstoffe genannt – in die Betrachtungen einbezogen. So wurde bereits 2001 mit dem Anhang X zur WRRL [1] eine erste Liste von prioritären und prioritär gefährlichen Stoffen veröffentlicht. 2008 folgte dann mit der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (UQN) [2] ein weiterer wesentlicher Schritt mit einer gleichzeitigen Erweiterung der Liste prioritärer Stoffe. Die beiden Richtlinien wurden schließlich 2013 durch die Richtlinie 2013/39/EU [3] angepasst und erweitert. Somit besteht in der EU grundsätzlich Einigkeit, dass Gewässerschutz auch im Hinblick auf Mikroschadstoffe vorangetrieben werden muss. Durch die Liste prioritärer Stoffe besteht auch Konsens über die Auswahl der zu betrachtenden Substanzen. Seit 2018 müssen 45 Stoffe bei der Bewertung des chemischen Zustands von Gewässern mittels UQN in allen europäischen Ländern berücksichtigt werden. Mit der UQN-Richtlinie [2] wurde auch eine Beobachtungsliste („Watch List“) eingeführt, die Stoffe beinhaltet, „die nach verfügbaren Informationen ein erhebliches Risiko für bzw. durch die aquatische Umwelt in der EU darstellen, für die aber keine ausreichenden Überwachungsdaten vorliegen, anhand deren das tatsächlich bestehende Risiko festgestellt werden könnte.“ [4] Die Beobachtungsliste soll die Ermittlung prioritärer Stoffe unterstützen. Sie wird alle zwei Jahre aktualisiert, zuletzt im Juli 2022 [4].
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH | |
Quelle: | Wasser und Abfall 10 (Oktober 2022) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Tina Vollerthun Prof. Dr.-Ing. Joachim Hansen Dr.-Dipl. Henning Knerr | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Der Referentenentwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des WHG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Ende Februar 2024 wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz der Referentenentwurf eines „dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes“ vorgelegt.Der RefE-WHG verfolgt den Zweck, nationale Regelungen zur Ergänzung der Europäischen „Verordnung (EU) 2020/741 vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung“ zu erlassen.
Der Entwurf der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie – was kann, was wird sich ändern?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2022)
Die EU-Kommission legte am 26.10.2022 den Entwurf für eine überarbeitete Kommunalabwasserrichtlinie vor. Dieser Aufsatz erläutert die Ziele und Schwerpunkte der aktuellen Richtlinie, die seit 1991 in Kraft ist. Im Anschluss werden die Hintergründe und Motive des Novellierungs-Entwurfs und dessen wichtigste Neuerungen vorgestellt , bevor ein Ausblick folgt.
Wasserkraftnutzung und EG-Wasserrahmenrichtlinie
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (6/2022)
Immer mächtiger werden die Forderungen verschiedener Kreise, die Wasserkraftnutzung zu beschränken oder nur noch bei Erfüllen massiver gewässerökologischer Maßnahmen zuzulassen. Was macht das Sinn, wenn das Medium Wasser durch Schmutzstoffe und hier besonders Spurenstoffe schon so „verseucht“ ist, dass Gewässerorganismen sich unterhalb üblicher Kläranlagen gar nicht mehr selbst reproduzieren können?
Woran das Gebot zur Bürgerbeteiligung bei der WRRL-Umsetzung scheitert
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (6/2022)
Für die deutsche Wasserwirtschaft war das Gebot der Wasserrahmenrichtlinie zur aktiven Förderung der Bürgerbeteiligung eine Novität. Zu Beginn der formal letzten Umsetzungsperiode der Richtlinie (2021-2027) ist der Elan der Behörden zur Förderung der Partizipation merklich erlahmt. Mit einer technokratischen und bürokratischen Herangehensweise können die Wasserwirtschaftsverwaltungen in den Bundesländern aber keine „Follower“ hinter sich versammeln. Der BUND macht deshalb Vorschläge für eine besser gelingende Partizipation.
Auswirkungen der Dürreverhältnisse 2018-2020 auf die Grundwasserstände in Mitteldeutschland
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (11/2021)
Die Jahre 2018-2020 waren außergewöhnlich trocken! Hiervon waren nicht nur menschliche Nutzungen, wie Land- und Forstwirtschaft oder Wasserversorgung, sondern auch der Naturraum, insbesondere aquatische Ökosysteme, betroffen. Ein besonders stark getroffenes Gebiet ist hierbei der mitteldeutsche Raum, der ohnehin durch geringe Niederschläge und Grundwasserneubildung charakterisiert ist. Im Rahmen der Studie wurden die Pegelstände von über 220 Grundwassermessstellen in Mitteldeutschland untersucht und das historische Ausmaß des Wasserdefizits aufgezeigt.