Mit der Veröffentlichung der Entwürfe der zweiten Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms am 22. Dezember 2020 startete in der FGG Elbe die Öffentlichkeitsbeteiligung.
Bis zum 22. Juni 2021 können Anregungen und Hinweise eingereicht werden.
Die Elbe entspringt im tschechischen Teil des Riesengebirges in einer Höhe von 1.386,3 m ü. NN und mündet nach 1.094,3 km bei Cuxhaven in die Nordsee. Zum Einzugsgebiet der Elbe gehören auch die der Tideelbe vorgelagerten Küstengewässer der Nordsee und die Insel Helgoland (Bild 1). Die Größe des Gesamteinzugsgebiets der Elbe beträgt 148.268 km². Deutschland hat mit 65,54 % den Hauptanteil an der Einzugsgebietsfläche, die Tschechische Republik einen Anteil von 33,68 %. Kleinere Anteile verteilen sich auf Österreich und die Republik Polen. Die Elbe ist nach der Fläche des Einzugsgebiets der viertgrößte Fluss Mittel- und Westeuropas. Im deutschen Einzugsgebiet der Elbe gibt es insgesamt 3.097 Oberflächenwasserkörper (OWK) und 232 Grundwasserkörper (GWK). 1.355 OWK sind „natürliche Gewässer“, 812 OWK werden als „künstliche Gewässer“ und 930 als „erheblich veränderte Gewässer“ eingestuft. Die Zusammenarbeit der Länder an der Elbe hat eine lange Tradition. Bereits 1977 wurde die Arbeitsgemeinschaft zur Reinhaltung der Elbe (ARGE Elbe) als Zusammenschluss der Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gegründet. Seit Gründung der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) im Jahr 2004 sind mit den Ländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen alle im deutschen Einzugsgebiet Elbe liegenden Bundesländer mit dem Bund unter einem Dach vereint. Die FGG Elbe arbeitet eng mit der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) zusammen.
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Quelle: | Wasser und Abfall 03 (März 2021) | |
Seiten: | 2 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Ulrike Hursie | |
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Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm für die FGE Eider
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (3/2021)
Für die Flussgebietseinheit Eider sind am 22. Dezember 2020 die WRRL-Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den 3. Bewirtschaftungszeitraum für die Anhörung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt worden. Stellungnahmen sind bis zum 22. Juni 2021 möglich. In den Berichten sind die Zustandsbewertungen der Gewässer sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des guten Zustands dokumentiert.
Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm des deutschen Teils der Internationalen Flussgebietseinheit Oder
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (3/2021)
Der deutsche Teil der Internationalen Flussgebietseinheit Oder hat am 22. Dezember 2020 den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm 2021 – 2027 der Öffentlichkeit zur Stellungnahme bis zum 22. Juni 2021 zur Verfügung gestellt. In den Plänen sind der aktuelle Stand des Zustands der Gewässer
sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des guten Zustands nach Wasserrahmenrichtlinie
dokumentiert.
Kolmationsmonitoring an einer Renaturierungsstrecke der Wupper
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (2/2021)
In der Wupper in Wuppertal-Laaken wurde im Anschluss an eine Renaturierung ab 2017 ein Kolmationsmonitoring durchgeführt und hierbei ein neues Messgerät auf seine Eignung für das Monitoring der räumlichen und zeitlichen Kolmationsdynamik innerhalb des obersten Sohlbereichs getestet. Dazu bot sich der frisch renaturierte Gewässerabschnitt aufgrund der maschinellen Sedimentumlagerungen an.
Die Untersuchungsergebnisse werden hier vorgestellt.
Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm der FGE Ems
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (3/2021)
Am 22. Dezember 2020 wurden die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme 2021 – 2027 für die Flussgebietseinheit Ems veröffentlicht. Bis zum 22. Juni 2021 hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. In den Plänen sind der aktuelle Zustand der Gewässer sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des guten Zustands dokumentiert.
Der Referentenentwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des WHG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Ende Februar 2024 wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz der Referentenentwurf eines „dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes“ vorgelegt.Der RefE-WHG verfolgt den Zweck, nationale Regelungen zur Ergänzung der Europäischen „Verordnung (EU) 2020/741 vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung“ zu erlassen.