Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen, kurz IED genannt, ist eine Neufassung der Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie). Die Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) regelte europäische Anforderungen an das Zulassungsrecht für bestimmte Industrieanlagen in Europa. Sie wurde im Jahre 1996 als Richtlinie 96/61/EG verabschiedet und im Jahre 2008 überarbeitet.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Heft 03 - 2013 (August 2013) | |
Seiten: | 11 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
Autor: | Dr. Frank Hofmann | |
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Verschärfungen von Einleitungsgrenzwerten gegenüber
der Abwasserverordnung – OVG Münster konkretisiert
das Verhältnis von § 57 zu § 12 WHG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2016)
Anmerkung zu OVG Münster, Beschluss vom 30.9.2015 – 20 A 2660/12
Rechtliche Folgen der neuen Rückführungspflicht nebst Ausgangszustandsbericht für Industriekläranlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2013)
Das am 2.5.2013 in Kraft getretene Regelungspaket zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen führt für eine Vielzahl von industriellen Anlagen zu wesentlichen Änderungen der umweltrechtlichen Rahmenbedingungen. Betroffen sind insbesondere auch industrielle Kläranlagen, die erstmals in einer eigens für sie geschaffenen Verordnung – Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) – besonders geregelt werden. Das neue Recht verschärft dabei die Rückführungspflichten des Anlagenbetreibers bei Stilllegung der Anlage mit Blick auf die Umweltmedien Wasser und Boden. Soweit in industriellen Kläranlagen relevante gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden, unterliegen sie dem neuen Instrument eines Ausgangszustandsberichts (AZB), der künftig im Rahmen der Anlagengenehmigung und wesentlichen Änderung der Anlage zu erstellen ist. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die wesentlichen Neuerungen, die seit dem 2.5.2013 für industrielle Kläranlagen im Hinblick auf Rückführungspflichten und die Erstellung eines Ausgangszustandsberichts entstanden sind.
Is an Effective Recovery of Heavy Metals from Industrial Effluents Feasible?
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2016)
Metallic elements and their compounds represent, depending on their concentration and bioavailability, a potential hazard to the health of humans, animals, plants and other living organisms. Large volumes of water contaminated with heavy metals or radioactive elements are generated e.g. during mining processes or industrial productions. In general, legal limits are low and strict to ensure purifying of wastewater.
Selbstüberwachung öffentlicher Abwasseranlagen – Aufgezeigt an der nordrhein-westfälischen SüwVO Abwasser (Teil I)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2014)
Der Betreiber öffentlicher Abwasseranlagen entnimmt seiner Abwasseranlagenbau- und ‑betriebsgenehmigung in aller Regel, dass er zur Eigenkontrolle (Selbstüberwachung) verpflichtet sei. Zumeist wird das jedoch nicht im Genehmigungsbescheid näher ausgestaltet, sondern durch Landes-Verordnungen, Verwaltungsvorschriften oder aber auch nur als Bestandteil der allgemein anerkannten Regeln der Technik des Abwasseranlagenbetriebs definiert. Hieraus resultieren durchaus beträchtliche Unterschiede in der wasserbehördlichen Praxis der Länder. Das neue Wasserhaushaltsgesetz enthält insoweit zwar einen Ansatz zur Vereinheitlichung der materiellen Prüfungsmaßstäbe, indem es nun die unmittelbar geltende Verpflichtung der Betreiber von Abwasseranlagen ausspricht, eigeninitiativ deren Zustand, Funktionsfähigkeit, Unterhaltung und Betrieb sowie Art und Menge des Abwassers und der Abwasserinhaltsstoffe selbst zu überwachen (vgl. § 61 Abs. 2 Satz 1 WHG). Eine dies näher konkretisierende Bundes-Rechtsverordnung (vgl. § 61 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 61 Abs. 3 und § 23 Abs. 1 Nr. 8, 9 und 11 WHG) gibt es indes bislang nicht und steht derzeit auch nicht auf der Agenda der Bundesregierung. Sowohl aus verfassungsrechtlichen Gründen („konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit der Länder“) als auch aus der Delegation des § 23 Abs. 3 WHG ergibt sich aber, dass die Länder diesen Gestaltungsspielraumnutzen können.
Verfahren zur Entgiftung von Industrieabwasser unter tropischen Bedingungen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (11/2014)
In Vietnam existieren über 200 registrierte Industriezonen, die meisten bisher ohne funktionierendes Abwasserkonzept. Dezentrale Vorbehandlungsanlagen in Unternehmen sollen den störungsfreien Betrieb einer zentralen mechanisch-biologischen Kläranlage ermöglichen. Die Ausgangssituation wird analysiert. Reinigungstechnologien werden untersucht und bewertet.