Die neue Altfahrzeugverordnung der Europäischen Union – Status Quo, Herausforderungen und Potentiale für die Recyclingindustrie

Bereits in dem am 11. März 2020 veröffentlichten neuen „Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft“ kündigte die Europäische Kommission (COM) eine Überarbeitung der aus dem Jahr 2000 stammenden Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge an.

Übergeordnete Ziele sind die Verbesserung der Reparierbarkeit von Fahrzeugen, die Erhöhung der Sammelmengen sowie die Steigerung der Wiederverwendbarkeit und der Recycling- und Verwertbarkeit von Altfahrzeugen. Die jüngsten Evaluierungen der bestehenden unionsrechtlichen Vorschriften betreffend Altfahrzeuge haben aufgezeigt, dass erhebliche Verbesserungen erforderlich sind, um den Übergang der Automobilindustrie zu einer Kreislaufwirtschaft voranzutreiben und die Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit der Herstellung und Entsorgung von Fahrzeugen zu verringern sowie die Nachhaltigkeit der  Automobil- und Recyclingindustrie in Europa zu stärken.



Copyright: © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben
Quelle: Recy & Depotech 2024 (Dezember 2024)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 2,00
Autor: Dr. Peter Hodecek, MBA

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