Deponien in Deutschland, gesetzlich in § 3 Abs. 27 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)2 definiert als Beseitigungsanlagen zurAblagerung vonAbfällen oberhalb oder unterhalb der Erdoberfläche, sind ein wichtiger Baustein einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft.
Deponien stellen die dauernde und gemeinwohlverträgliche Beseitigung von Abfällen an einem bestimmten Ort sicher. Die abfallrechtlichen und -fachlichen Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb, die Stilllegung und die Nachsorge von Deponien haben in den letzten Jahrzehnten immer mehr an Relevanz gewonnen. Die nachfolgende rechtliche Betrachtung soll einen praxistauglichen Überblick über diemaßgeblichen Rechtsgrundlagen des § 40 Abs. 1 bis 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Deponieverordnung zur endgültigen Stilllegung von Deponien geben und damit zu einem effektiven Verwaltungsverfahren verhelfen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | AbfallR 05/2019 (September 2019) | |
Seiten: | 6 | |
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Rechtlicher Rahmen für die Zukunft der Deponie
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Das Abfallrecht hat sich seit einigen Jahren der Kreislaufwirtschaft verschrieben, die Deponierung ist daher grundsätzlich nur noch als nachrangige Abfallbewirtschaftungsmaßnahme angelegt. In jüngster Zeit ist es zu einigen Entwicklungen im deutschen Abfallrecht und in der abfallrechtlichen Rechtsprechung gekommen, die die Möglichkeiten zur Abfallvermeidung sowie zur Abfallverwertung erweitert und die diesbezüglichen Rechtspflichten verschärft haben.
Ausschluss von Deponiestandorten in Abfallwirtschaftsplänen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Zum obligatorischen Mindestinhalt von Abfallwirtschaftsplänen gehört die Ausweisung von geeigneten Flächen für Deponien. Die ausgewiesenen Flächen können für verbindlich erklärt werden und erlangen somit für die Zulassung von Deponien eine hohe Bedeutung. Umstritten ist, ob auch nicht geeignete Flächen im Rahmen einer sog. Negativplanung ausgewiesen werden dürfen. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage, ob im Rahmen einer Negativplanung auch Standorte anhand pauschaler Ausschlusskriterien ohne konkreten Flächenbezug ausgeschlossen werden können.
Novelle der Deponieverordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2020)
Ablagerungsverbot für recycelbare und verwertbare Abfälle als marktwirtschaftliches Hindernis oder sinnvolles Lenkungsinstrument?
Standortbezogene Rechtsfragen bei der Zulassung von Deponievorhaben auf neuen Flächen – Teil 2
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2015)
Der Beitrag setzt den in der vorangegangenen Ausgabe veröffentlichten ersten Teil mit weiteren Ausführungen zum Planungsrecht und zu ausgewählten naturschutz- und forstrechtlichen Fragen zur Bewältigung von Eingriffen in Natur, Landschaft und insbesondere Bestandsbewaldung fort, die mit einer Zulassung von Deponievorhaben auf neuen Flächen typischerweise einhergehen. Aus Gründen der Einheitlichkeit des Gesamtbeitrags wird die Gliederung hier im Anschluss an diejenige aus Teil 1 fortgeführt.
Standortbezogene Rechtsfragen bei der Zulassung von Deponievorhaben auf neuen Flächen – Teil 1
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2015)
Deponien haben in der abfallpolitischen Diskussion seit langer Zeit keine Konjunktur. Ein politisch weitaus attraktiveres Thema sind z.B. „Zero Waste“-Konzepte und die Förderung der Recyclingbemühungen zur Herstellung einer wirklichen Kreislaufwirtschaft. Dennoch sind Deponien ein unverzichtbares Element der Abfallwirtschaft – und bleiben es auf absehbare Zeit, wie sich an der aktuellen Knappheit von Deponiekapazitäten zeigt.