In Deutschland besteht in vielen Regionen nach wie vor noch ein Bedarf an Deponiekapazitäten. Dies gilt insbesondere für Deponien der Klassen 0 und I, da der Einzugsbereich dieser Deponien aufgrund des Preisniveaus der abzulagernden Mengen eher gering ist. Deponiebedarfsanalysen erfüllen an dieser Stelle den Zweck, Vorhabenträgern und Abfallwirtschaftsbehörden methodisch belastbare Daten und Größenordnungen für den aktuellen und künftigen Bedarf an Deponiekapazitäten unterschiedlicher Klassen zur Verfügung zu stellen. Durch das geringer werdende Angebot an aktuellen und öffentlich zugänglichen Daten wird es aber zunehmend schwieriger, diesen Anspruch zu erfüllen.
1 Anlass und Notwendigkeit von Deponiebedarfsanalysen
Zu Beginn der 70er Jahre gab es in Deutschland noch mehr als 65.000 zum Teil unkontrollierteMüllkippen, die sogenannten „Bürgermeisterdeponien“. Mit dem erstenAbfallgesetz 1972 begann der Übergang zur geordneten Deponierung. Die Zahl der inDeutschland betriebenen Deponien ist seitdem stetig zurückgegangen. Im Jahr 2000waren noch rund 1.970 Deponien in Betrieb, im Jahr 2020 sind es noch genau 1.000.Der Großteil davon entfällt auf die rund 700 Deponien für unvorbelastete Böden, weitererund 120 Deponien sind für Bauschutt, Böden und Schlacken vorgesehen undrund 150 Deponien für vorbehandelten Hausmüll und vergleichbare mineralische gewerblicheAbfälle. Gefährliche Abfälle können in Deutschland auf 23 Deponien oberirdischund auf vier (Untertage-)Deponien unterirdisch abgelagert werden.In Deutschland entstehen jährlich rund 400 Mio. t an unterschiedlichsten Abfällen. EinTeil davon wird separat erfasst oder nach der Sortierung der stofflichen oder energetischenVerwertung zugeführt. Die Beseitigung steht zwar am Ende der 5-stufigen Abfallhierarchie,ist aber mit einem Anteil von nahezu 40 % (150 Mio. t) immer noch derbedeutendste Entsorgungsweg. Die „klassische“ Deponierung inklusive der Deponiebaumaßnahmen hat einen Anteil von etwa 15 % am gesamten Abfallaufkommen.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 33. Abfall- und Ressourcenforum 2022 (April 2022) | |
Seiten: | 11 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 5,50 | |
Autor: | Dr. Jochen Hoffmeister Nadja Schütz | |
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Erste Erfahrungen mit Methanoxidationsfenstern zur Stilllegung der aktiven Deponiegaserfassung
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2022)
In der Stilllegungs- und Nachsorgephase von ehemaligen „Hausmülldeponien“ zeigt sich immer wieder, dass aktive Entgasungs– und Fackelsysteme aufgrund der schwankenden Gasqualitäten und rückläufigen Gasproduktion oft abschalten, und dann das Deponiegas nicht ausreichend behandelt werden kann. Eine mögliche Strategie um aktuelle Emissionen sowie das verbleibende Emissionspotential dieser Deponien zu reduzieren, ist die Umstellung auf eine passive Schwachgasbehandlung über sogenannte Methanoxidationsfenster nach Rückbau der Gasbrunnen. Die Methanoxidationsfenster bestehen aus einer adäquaten Gasverteilungs- und Oxidationsschicht mit hoher Oxidationskapazität und werden abschnittsweise in die bestehende, meist dichte Oberflächenabdeckung integriert.
Bestimmung des elementaren Kohlenstoffs in Feststoffproben zur Beurteilung laut Deponieverordnung – ein Lösungsvorschlag
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2022)
Zur Bestimmung des elementaren Kohlenstoffs in Abfallproben findet die DIN EN 19539 immer häufiger Anwendung. In dieser Norm wird eine temperaturabhängige Differenzierung des Gesamtkohlenstoffs in drei Fraktionen beschrieben, den TOC400, den ROC und den TIC900. Dabei soll sich der elementare Kohlenstoff in der ROC-Fraktion wiederfinden. Da sich der pyrogene Kohlenstoff, welcher für die Ausnahmeregelung der Deponieverordnung bestimmt werden soll, aber über den gesamten Temperaturbereich verteilt, sollte diese Methode nicht zur Beurteilung des elementaren Kohlenstoffs laut Deponieverordnung herangezogen werden. In der vorliegenden Arbeit wird ein adaptiertes Pyrolyse-Verfahren vorgestellt, welches für diese Bewertung besser geeignet ist.
Auswirkungen der Mantelverordnung auf Stoffströme zur Deponierung
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Nach über 15 Jahren Diskussion ist im Juli 2021 die Mantelverordnung veröffentlicht worden. Ihr Kernelement ist die Ersatzbaustoffverordnung. Ziel ist die Schonung natürlicher Ressourcen durch den Einsatz von mehr Ersatzbaustoffen. Bisher liegen keine belastbaren Prognosen vor, ob das neue Regelwerk zu relevanten Stoffstromverschiebungen führen wird.
Pflichten qualifizierter Abfallverwertung auf Deponien und Verfüllungen
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Zero Waste – eine abfallwirtschaftliche Utopie?
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Zero Waste – eine Gesellschaft völlig ohne Abfall – ist eine Utopie, die aktuell und in absehbarer Zeit nicht zu erreichen ist. Nur wenige Stoffströme (z. B. Glas, Metall) sind dauerhaft rezyklierbar. Viele andere Materialien – bekanntestes Beispiel ist das Papier – erfahren beim Recyclingprozess eine Qualitätsminderung, sodass früher oder später eine Ausschleusung und Entsorgung des Stoffstroms erfolgen muss. Zudem werden auch in Zukunft große Mengen gemischter Restabfälle anfallen, die stofflich nicht mehr nutzbar sind und der energetischen Verwertung zugeführt werden müssen. Alternative thermische Verfahren, die hochwertige Produkte aus dem Restabfall versprechen, konnten ihre Funktionalität in diesem Bereich bisher nicht nachweisen und sich daher nicht als Alternative zur MVA etablieren.