Die Standortalternativenprüfung ist Voraussetzung für eine rechtmäßige Deponieplanung und -zulassung. Sie steht bei Klagen von Grundstücksbetroffenen, Gemeinden und Umweltverbänden gegen Deponiezulassungen gegebenenfalls zur Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 34. Abfall- und Ressourcenforum 2023 (April 2023) | |
Seiten: | 9 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,50 | |
Autor: | Dr. Peter Kersandt | |
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Rechtliche Rahmenbedingungen beim Rückbau kerntechnischer Anlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2024)
Bergversatz als langzeitsichere Alternative zur Deponierung von „Stilllegungsabfällen“
Entwicklungen im deutschen und europäischen Deponierecht
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Persistente organische Schadstoffe (persistent organic pollutants – POP) sind chemische Substanzen, die nach ihrer Freisetzung in der Umwelt verbleiben und schwer abbaubar sind. Dadurch können sich diese Substanzen entlang der Nahrungskette anreichern und schädlich auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auswirken.
Auswirkungen der Ersatzbaustoffverordnung auf den praktischen Betrieb einer Deponie
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Die Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) ist Betreiberin des Abfallwirtschaftszentrums Kaiserslautern-Mehlingen. Sie ist öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger für ihre Anstaltsträger, die Stadt und den Landkreis Kaiserslautern, und somit für ein Entsorgungsgebiet von zirka 800 km2 mit rund 250.000 Einwohnern zuständig.
Rechtlicher Rahmen für die Zukunft der Deponie
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Das Abfallrecht hat sich seit einigen Jahren der Kreislaufwirtschaft verschrieben, die Deponierung ist daher grundsätzlich nur noch als nachrangige Abfallbewirtschaftungsmaßnahme angelegt. In jüngster Zeit ist es zu einigen Entwicklungen im deutschen Abfallrecht und in der abfallrechtlichen Rechtsprechung gekommen, die die Möglichkeiten zur Abfallvermeidung sowie zur Abfallverwertung erweitert und die diesbezüglichen Rechtspflichten verschärft haben.
Ausschluss von Deponiestandorten in Abfallwirtschaftsplänen
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Zum obligatorischen Mindestinhalt von Abfallwirtschaftsplänen gehört die Ausweisung von geeigneten Flächen für Deponien. Die ausgewiesenen Flächen können für verbindlich erklärt werden und erlangen somit für die Zulassung von Deponien eine hohe Bedeutung. Umstritten ist, ob auch nicht geeignete Flächen im Rahmen einer sog. Negativplanung ausgewiesen werden dürfen. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage, ob im Rahmen einer Negativplanung auch Standorte anhand pauschaler Ausschlusskriterien ohne konkreten Flächenbezug ausgeschlossen werden können.