Die Besteuerung von Ersatzbrennstoffen ist in Fachkreisen bereits seit Langem ein strittiges Thema, wobei die praktische Relevanz für die meisten Unternehmen in der Vergangenheit eher gering war. Durch die Änderungen des Energiesteuergesetzes, die zum 1.1.20111 bzw. zum 1.4.20112 in Kraft traten, sowie die gegenwärtig laufende Überarbeitung der Energiesteuerdurchführungsverordnung ist jedoch Bewegung in diese Thematik gekommen. Mit den Neuregelungen reagiert der Gesetzgeber insbesondere auf das Entstehen eines Marktes für Ersatzbrennstoffe, mit denen in der Praxis der Einsatz fossiler Brennstoffe verringert und Energiekosten eingespart werden. Die Substitution von Primärenergie durch hochkalorische Abfallfraktionen ist heute bereits fester
Bestandteil der Kreislaufwirtschaft.
Die Energiesteuer ist eine bundesgesetzliche Verbrauchsteuer im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung und wird durch die Hauptzollämter („HZA“) verwaltet. Das Energiesteuergesetz (nachfolgend kurz „EnergieStG“) regelt die Besteuerung von Energieträgern und stellt zusammen mit dem Stromsteuergesetz („StromStG“) das umfassende Verbrauchsteuerregime im Bereich der Energie dar. Entsprechend der systematischen Einordnung als Verbrauchsteuer knüpft die Besteuerung an den „Verbrauch“ der Energie an, der durch zusammenfassende Beschreibungen wie „Entnahme aus dem Leitungsnetz zum Verbrauch“ 3 oder „Lieferung an Endverbraucher“4 beschrieben wird. Regelmäßig ist Steuerschuldner der Energiesteuer der Lieferant von Energieerzeugnissen. Der Steuerschuldner hat die Energiesteuer selbst zu berechnen, dem HZA anzumelden und die Steuer innerhalb der gesetzlichen Fristen zu entrichten. Die jeweils einschlägigen Besteuerungstarife ergeben sich dabei aus § 2 EnergieStG in Verbindung mit der kombinierten Nomenklatur (KN), die eine eindeutige Einordnung und damit Besteuerung der jeweiligen Produkte ermöglichen soll. Die gesetzliche Einordnung ist allerdings nicht abschließend. Teilweise können Energieverbraucher sich die Energiesteuer für bestimmte begünstigte Verwendungen im Wege eines separaten Antragsverfahrens vom HZA erstatten lassen.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
| Quelle: | Heft 05 - 2011 (September 2011) | |
| Seiten: | 5 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
| Autor: | Ralf Reuter Jan Steinkemper | |
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