Mit der am 16. Juli 2009 in Kraft getretenen Deponieverordnung wurde die Bedeutung der Wasserhaushaltsschicht als Stilllegungsmaßnahme erheblich aufgewertet. Es ist nunmehr zulässig, Abdichtungskomponenten in Deponien der Klassen I und II durch eine Wasserhaushaltsschicht zu ersetzen. Die Voraussetzungen hierfür sind in den Fußnoten 5 und 6 zur Tabelle 2 Anhang 1 benannt.
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Quelle: | Rekultivierung von Deponien und Altlasten 2010 (Oktober 2010) | |
Seiten: | 10 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 5,00 | |
Autor: | Dr. Ulrich Stock | |
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