Fachliche Fragestellungen bei der Genehmigung von Wasserhaushaltsschichten an Stelle von Abdichtungskomponenten nach Anhang 1. Nr. 2.3 Deponieverordnung

Mit der am 16. Juli 2009 in Kraft getretenen Deponieverordnung wurde die Bedeutung der Wasserhaushaltsschicht als Stilllegungsmaßnahme erheblich aufgewertet. Es ist nunmehr zulässig, Abdichtungskomponenten in Deponien der Klassen I und II durch eine Wasserhaushaltsschicht zu ersetzen. Die Voraussetzungen hierfür sind in den Fußnoten 5 und 6 zur Tabelle 2 Anhang 1 benannt.


Wasserhaushaltsschichten wurden auch vor dem Inkrafttreten der Deponieverordnung errichtet, meist als Ergänzung zu den zulässigen Oberflächenabdichtungssystemen oder im Rahmen von Ausnahmeregelungen nach § 14 Absatz 6 der alten Deponieverordnung. Die neuen Regelungen stellen neue Anforderungen an Planung, Ausführung und Genehmigung von Wasserhaushaltsschichten. Insbesondere steht die Notwendigkeit, die Erfüllung der Anforderungen der Deponieverordnung an die Leistungsfähigkeit der Wasserhaushaltsschicht – repräsentiert durch die Durchflussrate – nachzuweisen und durch ein Qualitätsmanagement sicherzustellen.
 
Die mit der Erarbeitung eines bundeseinheitlichen Qualitätsstandards nach Anhang 1 Nr. 2.1.1 Deponieverordnung beauftragte LAGA-ad-hoc-AG „Deponietechnik" sieht es daher als notwendig an, auch für Wasserhaushaltsschichten einen solchen bundeseinheitlich zu gewährleistenden Qualitätsstandard zu erarbeiten (siehe auch BRÄCKER; Karlsruhe 2010).
 
Viele der fachlichen Fragestellungen, die in einem solchen Papier abgearbeitet werden müssen, waren Gegenstand eines Fachgesprächs, das die die Leipziger Deponiefachtagung veranstaltenden Institutionen (HTWK Leipzig, LAU Sachsen-Anhalt, LUGV Brandenburg) am 25. November 2009 in Potsdam veranstalteten.



Copyright: © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH
Quelle: Rekultivierung von Deponien und Altlasten 2010 (Oktober 2010)
Seiten: 10
Preis inkl. MwSt.: € 5,00
Autor: Dr. Ulrich Stock

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