Bergversatz als langzeitsichere Alternative zur Deponierung von „Stilllegungsabfällen“
Mit dem beschlossenen sukzessiven Abbau der Kernkraftwerke zeigen sich bereits jetzt Entsorgungsengpässe für die Abbruchmassen und generelle Akzeptanzdefizite in der Bevölkerung und Politik. Der überwiegende Teil dieser Abfälle ist aus radiologischer Sicht unbedenklich und kann, vorbehaltlich einer Freigabe (sog. „Freimessung“) gemäß der Strahlenschutzverordnung, nach den Vorgaben des Abfallrechts entsorgt werden. Als gängige, im Atom- und Strahlenschutzrecht angelegte, Entsorgungsoptionen für eingeschränkt freigegebene Abfälle kommen die Deponierung (übertägig und ggf. untertägig) und die Verbrennung infrage. Der Beitrag zeigt auf, dass auch der Bergversatz eine langzeitsichere und gegenüber der Deponierung gleichwertige Entsorgung gewährleistet.
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| Quelle: | AbfallR - 05/2018 (September 2018) | |
| Seiten: | 7 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
| Autor: | Prof. Dr. Andrea Versteyl Moritz Grunow | |
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Pilotprojekt zur Verkürzung der Nachsorgezeit auf der Deponie Konstanz-Dorfweiher
© Universität Stuttgart - ISWA (3/2009)
In den letzten vier Jahren wurden allein in Baden-Württemberg von den 48 vorhandenen Hausmülldeponien 16 in die Stilllegungsphase überführt. Ab dem Jahr 2009 sind höhere Anforderungen an den Deponiestandort zu erfüllen, so dass mit weiteren Stilllegungen zu rechnen ist. Nach der Stilllegungsphase, dem Zeitraum vom Ende der Ablagerungsphase bis zur endgültigen Stilllegung der Deponie, folgt die Nachsorgephase. Die Deponie kann aus der Nachsorge entlassen werden, wenn aus dem Verhalten der Deponie zukünftig keine schädlichen Umwelteinwirkungen, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für das Wohl der Allgemeinheit und der Nachbarschaft zu erwarten sind. Wissenschaftliche Auswertungen und Prognosen von Deponieemissionen zeigen, dass das Emissionsverhalten eine Deponienachsorge über sehr lange Zeiträume von vielen Jahrzehnten und Jahrhunderten erforderlich machen wird.
Entwicklung des Deponierechts – eine historische Betrachtung
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Das Deponierecht ist rund 50 Jahre alt – Anlass für eine Rückschau und eine aktuelle Bewertung des Regulierungsrahmens für Abfalldeponien.
Verwertung von Aluminium haltigen Rückständen aus einer Altdeponie am Beispiel N6
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
Bei der Altlast N6 „Aluminiumschlackendeponie“ handelt es sich um eine ehemalige Kiesgrube im Westen von Wiener Neustadt, die von 1974 bis 1991 mit rund 580.000 m³ Abfällen aufgefüllt wurde.
Stilllegung und Rekultivierung von Deponien mit geringem Gefährdungspotential im Land Brandenburg
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
Laut Auskunft der Europäischen Kommission befinden sich im EUTerritorium bis zu 500.000 Abfalldeponien. Eine Strategie zum Umgang mit diesen Deponien hat die Kommission nicht.
Bundeseinheitliche Qualitätsstandards (BQS) für Deponieabdichtungssysteme – Was wurde erreicht?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (5/2017)
Abdichtungssysteme für Deponien und die darin eingesetzten Materialien, Komponenten oder Systeme müssen dem Stand der Technik entsprechen. Die Anforderungen werden für Geokunststoffe, Polymere und serienmäßig hergestellte Dichtungskontrollsysteme durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung in Zulassungsrichtlinien und für sonstige Materialien, Komponenten oder Systeme dadurch die Länder in Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS) definiert. Für die Erarbeitung dieser BQS haben die Länder die LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnik“ eingerichtet. Dieser Ad-hoc-AG hat seit 2010 insgesamt 24 BQS erarbeitet. Sie bilden die Grundlage sowohl für bundeseinheitliche Eignungsbeurteilungen durch die Ad-hoc-AG als auch für Eignungsbeurteilungen im Einzelfall.