Neue Sicherheitsregeln beim Betrieb von Vergärungsanlagen

Die „Sicherheitsregeln für Biogasanlagen“ (TI 4 des Spitzenverbands der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Stand 10/2008) sind aus Sicht der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft eine Zusammenfassung der wichtigsten sicherheitsrelevanten Vorschriften für die Errichtung und für den Betrieb von Biogasanlagen.

Die Sicherheitsregeln für Biogasanlagen gelten sowohl für Biogasanlagen die nachwachsende Rohstoffe vergären als auch für Abfallvergärungsanlagen. Auch über die Grenzen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft hinaus werden die Sicherheitsregeln als das Regelwerk für Biogasanlagen angesehen. Aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes besteht durch das Zusammenwirken mit den Unfallverhütungsvorschriften die Möglichkeit für den Planer sowie auch den Betreiber/ Arbeitgeber sichere Biogasanlagen zu bauen und zu betreiben. Durch die vorgenommen Änderungen und Ergänzungen wurde den Erfordernissen der rechtlichen Rahmenbedingungen bzw. der Fortschreibung des staatlichen Arbeitsschutzrechts und dem Unfallgeschehen Rechnung getragen.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 21. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2009 (April 2009)
Seiten: 11
Preis inkl. MwSt.: € 5,50
Autor: Dipl.-Ing. Ludger Kock

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