Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte im Jahr 1998 die Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer unter der Geltung des damaligen Rechtsregimes als unzulässig angesehen. Nunmehr hat das BVerfG die Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer durch die Stadt Tübingen unter der Geltung des inzwischen geänderten Rechtsregimes mit Beschluss vom 27.11.2024 für zulässig erklärt und diese Entscheidung am 22.1.2025 veröffentlicht.
Laut dem BVerfG ist die Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer auf nicht wiederverwendbare Einweg-Verpackungen und Einweggeschirr im Gastrobereich als örtliche Verbrauchssteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG zulässig. Sie entspricht gewissermaßen als „Puzzleteil“ der Zielrichtung, Anreize zur Verwendung von Mehrwegsystemen zu setzen und reiht sich damit in das europäische und deutsche Abfallrecht ein, d.h. sie steht den heute geltenden Regelungen auf europäischer und nationaler Ebene nicht (mehr) entgegen, sondern dient dem Ziel, den Einsatz von Mehrwegverpackungen zu fördern und so die Umweltbelastung durch Einwegprodukte zu verringern.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | AbfallR 02/2025 (April 2025) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | Dr. jur. Peter Queitsch | |
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Kommunale Verpackungssteuern nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.11.2024
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2025)
Zulässigkeit, Regelungsspielräume und Anwendungsfragen
Environmental impact of the end-of-life scenarios of PET rigid packaging
in Austria
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
The European Union's Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) proposes a recycling rate of 55% for plastic packaging by 2030. Currently, Austria's recycling rate is 24,5%, mainly due to recycling of polyethylene terephthalate (PET) beverage bottles.
Geruchsverbesserung von PCR-Rezyklat
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
In den letzten 20 Jahren hat sich in der Bundesrepublik Deutschland das Aufkommen an Post-Consumer-Verpackungsabfällen aus Kunststoff verdoppelt. Mit dem Green Deal fordert die EU bis zum Jahr 2030, dass 55 % dieser Verpackungsabfälle recycelt werden.
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Die derzeit stattfindende Akkumulation von Mikroplastik in der Umwelt und die davon ausgehenden potentiellen Gefahren für die Ökosysteme sowie die menschliche Gesundheit, erfordern im Sinne des Vorsorgeprinzips eine drastische Reduktion jeglicher Kunststoffemissionen.
Verpackungs- und Produktverbote in der EUVerpackungsverordnung (PPWR)
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