Produzentenverantwortung für Einweg-Kunststoffprodukte

Gemäß EU-Richtlinie 2019/904 (EU 2019) haben Produzenten bestimmter Einweg- Kunststoff-Produkte ab dem Jahr 2023 bzw. 2024 die Kosten der Sammlung dieser Produkte in der öffentlichen Abfallsammlung sowie die Kosten von Reinigungsaktionen für achtlos weggeworfene Produkte (Littering) zu tragen. Im gemeinsamen Auftrag von Städtebund, Gemeindebund und den Abfallverbänden war nun zu ermitteln, welche Abfallmengen im öffentlichen Raum aus den betroffenen Produkten anfallen und welche Kosten deren (Ein-)Sammlung und Behandlung verursachen.

In ganz Europa, somit auch in Österreich, verursachen (unsachgemäß) weggeworfene Einwegprodukte große Probleme in Städten und Gemeinden. Sowohl die Menge der im öffentlichen Raum in Papierkörbe geworfenen Produkte, als auch die Anzahl der achtlos in der Landschaft hinterlassenen Produkte („Littering“), nimmt zu. Insbesondere Produkte aus Kunststoff belasten so die Umwelt. Von Seiten der Europäischen Union besteht das Bestreben, den Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt (Land, Flüsse und Meer) zu verringern. Dazu wurden jene Kunststoff- Produkte identifiziert, die den Großteil des Litterings zu verantworten haben. Für manche Plastikprodukte (z.B. Besteck, Strohhalme, Wattestäbchen), werden Inverkehrsetzungs-Verbote ausgesprochen.



Copyright: © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben
Quelle: Recy & Depotech 2022 (November 2022)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 2,00
Autor: Ing. Mag. Walter Hauer

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