Novellierung des Vergaberechts – Konsequenzen für die Praxis

Neben dem Abfallrecht hat kein anderes Rechtsgebiet für die Abfallwirtschaft eine größere Bedeutung als das Vergaberecht. Wesentliche Akteure der Abfallwirtschaft sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie die von diesen gegründete Eigenbetriebe oder Eigengesellschaften. Wenn sich diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben eines Dritten bedienen möchten, handelt es sich in der Regel um ausschreibungsbedürftige Dienstleistungen.

Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass gerade wegen der Werthaltigkeit derartiger Dienstleistungsaufträge sehr viel Wert auf die Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften gelegt wird. Jeder, der schon einmal ein Vergabeverfahren durchführen
musste, hat mit den rechtlichen und tatsächlichen Problemen „gekämpft“.
Der nachfolgende Beitrag orientiert sich an dem Ablauf eines Vergabeverfahrens aus Sicht eines öffentlichen Auftraggebers. Dementsprechend soll zunächst der Frage nachgegangen werden, ob überhaupt eine Ausschreibung notwendig ist (dazu 1.). Anschließend werden Anforderungen und Möglichkeiten zur Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen auf der Grundlage des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts dargestellt (siehe dazu 2.). Im dritten Schritt sollen die Auswirkungen des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts auf das Vergabeverfahren beleuchtet werden (siehe dazu unten 3.). Den Abschluss bilden Überlegungen zum Rechtsschutz im Vergabeverfahren (siehe dazu unten 4.).



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 21. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2009 (April 2009)
Seiten: 11
Preis inkl. MwSt.: € 5,50
Autor: Dr. Andreas Kersting

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