Kalkulierter Preis = Angebotspreis

Gesetzgebung & Rechtsprechung

Öffentliche Auftraggeber verkennen oftmals die formalen Anforderungen an die ordnungsgemäße Wertung von Angeboten. Immer wieder kommt es vor, dass Angebote insoweit auszuschließen sind, weil Preise angeboten werden, die von den kalkulierten Preisen abweichen. Es muss sich hierbei nicht zwingend um den ebenfalls unzulässigen Fall der Mischkalkulation handeln, um zu einem zwingenden Ausschluss des Angebotes kommen zu müssen. Der Beitrag beleuchtet einen Fall aus der Praxis und versucht eine rechtliche Würdigung



Copyright: © Rhombos Verlag
Quelle: Ausgabe 03 / 2010 (August 2010)
Seiten: 2
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Prof. Dr. jur. Thomas Ax

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