Die Richtlinie 2012/19/EU über waste electrical and electronic equipment (WEEE Richtlinie) legt Rücknahmeverpflichtungen für Vertreiber fest. In Deutschland wurden diese durch das ElektroG vom Oktober 2015 umgesetzt. Das im Auftrag des deutschen Umweltweltbundesamts durchgeführte Projekt „Effizienzbestimmung der Vertreiberpflichten nach ElektroG“ hatte die Zielsetzung eine systematische Bewertung der neu eingeführten Vertreiberpflichten (Rücknahme-, Anzeige- und Mitteilungspflichten) durchzuführen. Als Ergebnis wurden aus Erkenntnissen einer Datenauswertung, Vor-Ort-Besuchen und Stakeholderbefragungen konkrete Handlungsempfehlungen für eine zukünftig bessere Gestaltung der Vertreiberpflichten abgeleitet.
In der Richtlinie 2012/19/EU über waste electrical and electronic equipment (WEEE Richtlinie) wurde erstmals festgelegt, dass die EU-Mitgliedsstaaten Rücknahmeverpflichtungen für Vertreiber in die nationale Gesetzgebung bzgl. Elektro(nik)geräten (EEG) aufnehmen müssen. In Deutschland wurde die Richtlinie 2012/19/EU durch das ElektroG vom Oktober 2015 umgesetzt.
Nach dessen Inkrafttreten am 24. Oktober 2015 ist die Bundesregierung unter ande-rem zur Evaluierung der Vertreiberpflichten nach § 17 ElektroG verpflichtet. Weiterhin wurden im ElektroG neue Rücknahme-, Anzeige- und Mitteilungspflichten festgelegt. So sind seit dem 24. Juli 2016 gemäß § 17 Abs. 1 ElektroG erstmals Vertreiber mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für EEG zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektronikaltgeräten (EAG) verpflichtet. Dies gilt auch für den Fernabsatzhandel, sofern die Lager- und Versandflächen für EEG mindestens 400 m² erreichen. Vertreiber können zurückgenommene EAG u. a. an Hersteller und/oder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) übergeben, sofern sie zurückgenommene EAG nicht selbst behandeln. Dem Fernabsatz sowie dem stationären Handel obliegt in diesem Zusammenhang die Möglichkeit sich Dritter, z.B. einem Rücknahmesystem für EAG zu bedienen.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben | |
Quelle: | Recy & Depotech 2020 (November 2020) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 2,00 | |
Autor: | Dr.-Ing. Ralf Brüning Julia Wolf Dr.-Ing. Stephan Löhle Dr. Ines Oehme | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Demontage von Elektroaltgeräten ist ein Werkzeug für die Kreislaufwirtschaft
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (1/2023)
Bei der Verwertung von Elektroaltgeräten gehen wertvolle, kreislauffähige Rohstoffe verloren. Um der aktuellen Gesetzgebung gerecht zu werden, müssen alternative Verwertungsmethoden herangezogen werden. Die Möglichkeiten und Grenzen werden eingeordnet.
Optimierte kommunale Erfassung von Elektroaltgeräten, Lithium-Jonen Akkus und Waren zur Wiederverwendung
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2022)
Die Idee, Elektrogeräte überdacht am Annahmetisch anzunehmen sowie gut
erhaltene Dinge aus dem Abfallstrom zu retten und für die Wiederverwendung zu erhalten, wurde im Modellprojekt Dasing realisiert. Alle Beteiligten im Landkreis Aichach-Friedberg, von Politik bis Presse, von den Mitarbeiter:innen bis zu den Besucher:innen der Wertstoffhöfe sind mit der Materie vertraut und der Umsetzung mehr als zufrieden.
Bewertung der Recyclingfähigkeit von Elektroaltgeräten: Ein praxisbezogenes
Modell
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2022)
Die Bedeutung von Elektrogeräten nimmt im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung immer weiter zu. Dies ist anhand der steigenden Sammelmengen von Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG) nach dem Tätigkeitsbericht der Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle 2020 (kurz EAK) auch in der Abfallwirtschaft ersichtlich. Jedoch werden nach Schätzungen von Eurostat (Europäische Kommission, 2020) nur 40 % der EAG in der EU recycelt.
Mögliches Verfahrenskonzept und Versuch einer Kostenabschätzung zur mechanischen Auftrennung von Photovoltaikmodulverbunden
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2022)
Für die Übernahme von Photovoltaikmodulen zur Entsorgung sind neben den Allgemeinden Vorgaben des Abfallwirtschaftsgesetzes und der Abfallverzeichnisverordnung die WEEE (in Österreich über die Elektroaltgeräteverordnung festgelegt) sowie die Abfallbehandlungspflichtenverordnung heranzuziehen. Während sich durch die Pflichtenverordnung detaillierte Vorgaben hinsichtlich Transportes und getrennter Erfassung von Photovoltaikmodulen ergeben, ordnet die Verzeichnisverordnung den Modulen eine Abfallschlüsselnummer zu. Über die EAG-VO ergeben sich Vorgaben hinsichtlich der zu erzielenden Verwertungsquoten bei der Zerlegung der PV-Module.
Smartes Recycling mit dem digitalen Produktpass – Welche Informationen braucht es und welche Herausforderungen gilt es zu meistern in der Abfallbehandlung von Elektro- und Elektronikgeräten?
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2022)
Die globale Produktion und der Konsum von Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) gehören derzeit zu den stärksten wachsenden Wirtschaftsbereichen und Abfallströmen. Im Jahr 2018 wurden rund 10,3 Tonnen EEE in den Europäischen Markt gebracht, wovon 38,9% recycelt wurden. Folgt man den Prognosen wird sich das Marktwachstum und die damit verbundenen Elektroschrottmengen in Zukunft weiterhin massiv steigern, sofern sich die Praktiken aller Wirtschaftsakteure nicht ändern (EC 2019).