Die Figur der erweiterten Herstellerverantwortung fungiert als europarechtliches Stellrad für die Umsetzung eines umfassendenUmweltschutzes und gibt Anlass für weitreichende mitgliedstaatliche Umsetzungsvorhaben. Eingeführt wurde diese Figur in der europarechtlichen Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG vom19.11.2008. zunächst lag der Fokus auf einer effizienten Ressourcennutzung. Die erweiterte Herstellerverantwortung galt als „Mittel, um die Gestaltung und Herstellung von Gütern zu fördern, die während ihres gesamten Lebenszyklus, einschließlich ihrer Reparatur, Wiederverwendung und Demontage sowie ihres Recyclings, eine effiziente Ressourcennutzung in vollem Umfang berücksichtigen und fördern, ohne dass der freie Warenverkehr im Binnenmarkt beeinträchtigt wird“
Die erweiterte Herstellerverantwortung ist ein beliebtes Instrument des europäischen Umweltrechts, das Verantwortungsketten immer weiter ausdehnt. In vielen jüngeren europäischen Gesetzgebungsvorhaben – jüngst beispielsweise der Batterieverordnung – bildet es einen maßgeblichen Baustein der Zusammensetzung des Regelwerks. Der deutsche Gesetzgeber ist durch die EU-Einwegkunststoffrichtlinie mit dem Regelungsregime der erweiterten Herstellerverantwortung konfrontiert. Für die Umsetzung der europäischen Vorgaben wählt er eine Fondslösung, die Hersteller zur Kostenverantwortung ziehen soll. Dieser Ansatz sieht sich jedoch erheblichen europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Kritikpunkten ausgesetzt. Dieser Beitrag stellt die Inhalte der deutschen Umsetzung dar, befasst sich mit den Mängeln der Ausgestaltung und prüft die These der Annahme einer zukunftsfähigen Präzendenzregulierung unter Aufzeigen von Rechtsschutzmöglichkeiten.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | AbfallR 01/2024 (März 2024) | |
Seiten: | 12 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | Christian Alexander Mayer | |
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