Umsetzung des Einwegkunststofffonds in der Praxis

Mit der Verabschiedung des Einwegkunststofffondsgesetzes wurde die erweiterte Herstellerverantwortung für bestimmte Einwegkunststoffartikel nach Artikel 8 der EU- Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht umgesetzt.

 In Deutschland wird diese über einen Einwegkunststofffonds geregelt, in den Hersteller zukünftig jährlich produktspezifische Abgaben einzahlen. Die Fondsmittel werden ab 2025 jährlich an Anspruchsberechtigte, das heißt öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und sonstige anspruchsberechtigte juristische Personen, ausgeschüttet. Die praktische Umsetzungsphase der Gesetzgebung ist bereits gestartet – im Jahr 2024 soll die Registrierung der Hersteller und Anspruchsberechtigten erfolgen. Aktuell werden zudem Konkretisierungen zur zukünftigen Leistungsmeldung der Anspruchsberechtigten erarbeitet.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 35. Abfall- und Ressourcenforum 2024 (April 2024)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 2,00
Autor: Rüdiger Reuter

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