Mit dem im Jahr 2019 beschlossenen „Green Deal“ fordert die Europäische Union von seinen Mitgliedsstaaten, dass bis zum Jahr 2030 mindestens 55 % der anfallenden Kunststoffverpackungsabfälle recycelt werden (Lumpe & Rossig 2021). An die Aufbereitung und Sortierung von gemischten Kunststoffabfällen resultieren daraus hohe Anforderungen, da nur bei einer entsprechenden Reinheit der Rezyklate ein höherwertiges werkstoffliches Recycling überhaupt erst möglich wird. Zur Bewertung der gewonnenen Sortierprodukte ist es somit erforderlich, deren qualitative und quantitative Zusammensetzung zu bestimmen.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben | |
Quelle: | Recy & Depotech 2022 (November 2022) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 2,00 | |
Autor: | Peter Clemenz Dr.-Ing. Maria Schäfer Prof. Dr. Marin Sturm H. Schnettler | |
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Die Vergabe soll imWege eines offenen Ausschreibungsverfahrens über eine elektronische Ausschreibungsplattform geschehen (§ 23 Abs. 1 und 4).3 In § 23 Abs. 11 VerpackG werden zahlreiche Normen des GWB und der VgV für entsprechend anwendbar erklärt. Einzelheiten zur elektronischen Ausschreibungsplattform regelt § 23 Abs. 10 VerpackG. Der Zuschlag soll dem preislich günstigsten Angebot erteilt werden (§ 23 Abs. 5 S. 1 VerpackG), wobei die Prüfung der Eignung des Bieters und des Angebots erst nach der Feststellung des niedrigsten Preises erfolgt (§ 23 Abs. 5 S. 3 u. 4 VerpackG).