Das Einwegkunststofffondsgesetz aus Sicht der kommunalen Entsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebe

Von der traditionellen Stadtreinigung zur Herstellerfinanzierung von Reinigungsleistungen

Die kommunale Stadtreinigung war als Leistung der öffentlichen Daseinsvorsorge bislang allein Regelungsgegenstand des Landes- und Kommunalrechts, Bundes- und Europarecht spielten hier keine Rolle. Auch die Finanzierung der Stadtreinigung unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern erheblich. Teilweise erfolgt diese über eigens erhobene Straßenreinigungsgebühren, teilweise über die Kommunalhaushalte.  Eine vollständige Gebührenfinanzierung kommt dabei nicht in Betracht, vielmehr muss regelmäßig der sogenannte „Allgemeinanteil“ aus Steuermitteln aufgebracht werden. Dahinter steht die Überlegung, dass die Straßenreinigung nicht ausschließlich im Interesse der Straßenanlieger erfolgt, sondern z. B. auch durch Demonstrationen, Tourismus oder Durchgangsverkehre veranlasst wird. Daher liegt häufig eine Mischfinanzierung vor, bei der der überwiegende Kostenanteil durch Gebühren und ein kleinerer Anteil aus allgemeinen Haushaltsmitteln bestritten wird. Zusätzlich verkompliziert wird die Rechtslage dadurch, dass einzelne Leistungsbereiche zum Teil unterschiedlichen Aufgabenträgern zugewiesen sind. So wird die Aufstellung und Leerung von Straßenpapierkörben teilweise als Leistung der Straßenreinigung klassifiziert, andernorts hingegen als Leistung der Abfallwirtschaft. Maßgeblich ist insoweit allein das jeweilige Landesrecht. Diese bunte Landschaft bei der Organisation und Finanzierung der kommunalen Straßenreinigung wird nunmehr überlagert durch europäische Rechtsetzung, nämlich durch die „Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (auch Single Use Plastics Directive – SUPD)“.1 Diese Richtlinie verfolgt das Ziel, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt, und die menschliche Gesundheit zu vermeiden und zu vermindern und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Artikeln und Werkstoffen zu fördern, um auf diese Weise auch zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes beizutragen (Art. 1 SUPD). Ausgangspunkt war dabei die Analyse des an den europäischen Stränden angeschwemmten Mülls und die Identifizierung der dort am häufigsten auftretenden Einwegkunststoffprodukte.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 34. Abfall- und Ressourcenforum 2023 (April 2023)
Seiten: 6
Preis inkl. MwSt.: € 3,00
Autor: Dr. jur. Holger Thärichen

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