Die Bundesregierung hat am 2.11.2022 zur Umsetzung von Art. 8 Abs. 1 bis Abs. 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 (sog. erweiterte Herstellerverantwortung der Einwegkunststoffrichtlinie) den Entwurf eines Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) beschlossen.
Danach soll ein vom Umweltbundesamt (UBA) verwalteter Einwegkunststofffonds geschaffen werden, zu dessen Finanzierung die Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte – u.a. auch Tabakproduktfilter – mittels einer Einwegkunststoffabgabe herangezogen und dessen Einnahmen an die anspruchsberechtigten Kommunen bzw. öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zwecks Abwicklung der Erstattung der Kosten für die Reinigung des öffentlichen Raums ausgekehrt werden. Die Ausgestaltung des Fonds im Wege einer Abgabenlösung begegnet gewichtigen juristischen – insbesondere verfassungsrechtlichen – Bedenken, die an dieser Stelle nochmals thesenhaft vorgetragen werden sollen.
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Quelle: | AbfallR 01/2023 (Februar 2023) | |
Seiten: | 2 | |
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