Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Sie soll unsere Stromversorgung klima- und umweltverträglicher und uns unabhängiger von knapper werdenden, fossilen Brennstoffen machen.
Bis spätestens 2017 soll die Umstellung der Förderung von Neuanlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien durch Ausschreibungsverfahren erfolgen. Zu diesem Zweck wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz noch 2016 novelliert werden. Umfangreiche Konsultationen zur Vorbereitung des EEG 2016 haben mit der Veröffentlichung von Marktanalysen Ende 2014 begonnen. Mit den Eckpunktepapieren des BMWi zeichnen sich die wichtigsten vorgesehenen Neuregelungen bereits ab. Konsequenzen für die Abfallwirtschaft ergeben sich im Bereich der Stromerzeugung aus Biomasse und im Hinblick auf Photovoltaikanlagen auf Deponiestandorten. Der Referentenentwurf zum EEG 2016 lag bei Redaktionsschluss für diesen Tagungsband noch nicht vor.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 28. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (April 2016) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 2,00 | |
Autor: | Dr. Bernhard Dreher | |
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Erfolgreicher Workshop zum EEG-Erfahrungsbericht 2021 – Vorhaben Wasserkraft
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Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 ist wie auch in den Vorgängergesetzen verankert, dass für alle Bereiche der erneuerbaren Energien ein Erfahrungsbericht erstellt werden muss. Für das Teilvorhaben Wasserkraft erfolgt die Erstellung des Berichtes durch die Ingenieurbüro Floecksmühle GmbH (IBFM) und ihre Partner, die im Rahmen dessen zu einem Online-Workshop am 27.09.2022 eingeladen hatte.
Rechtliche Rahmenbedingungen des EEG 2017 für Abfallvergärungsanlagen
© Wasteconsult International (5/2017)
Am 01. Januar 2017 ist das EEG 2017 in Kraft getreten. Der Mechanismus zur Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien ist damit erstmals seit in Kraft treten des EEGs im Jahr 2000 von einem System der Festvergütung auf ein Ausschreibungssystem umgestellt. Die neuen Anforderungen stellen sowohl Anlagenbetreiber als auch an der Umsetzung beteiligte Behörden vor völlig neue Herausforderungen.
Kommunale Resthölzer als Beitrag zur Wärmewende am Beispiel des Werra-Meißner-Kreises
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2016)
Trotz bestehender Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Wärmeversorgung ist die deutsche Energiewende bislang vor allem eine Stromwende. Um die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien weiter zu steigern, müssen unter anderem im Bereich der biogenen Festbrennstoffe bislang ungenutzte Resthölzer in Nutzungskonzepte einbezogen werden.
Abfallwirtschaft als Baustein der Energiewende sowie AWIGO als Energieproduzent
© IWARU, FH Münster (2/2015)
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Das Grünstrommarktmodell Vorschlag für ein optionales und kostenneutrales Direktvermarktungsmodell zur Versorgung von Stromkunden
© HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement (10/2014)
Eines der wesentlichen Ziele der aktuellen EEG-Novelle ist die Marktintegration der Erneuerbaren Energien. Dazu wird die verpflichtende Direktvermarktung auf Basis der gleitenden Marktprämie eingeführt. Gleichzeitig wurde das so genannte Grünstromprivileg, das bisher die Belieferung von Kunden mit Strom aus EEG-Anlagen ermöglicht hat, zum 1. August 2014 ersatzlos gestrichen.