Der Beitrag beleuchtet die aktuelle Novellierung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie im Hinblick auf ihre Sonderregelungen für den Naturschutz. Bei der Rechtsetzung, Planung und Genehmigung stellen sich zahlreiche Auslegungsfragen. Dabei sind Parallelen, aber auch Unterschiede zur EU- Verordnung für einen beschleunigten Ausbau der Energieinfrastruktur und dem entsprechenden Bundesrecht in den Blick zu nehmen. Der hiesige Teil 1 des Beitrags widmet sich dem überragenden öffentlichen Interesse und der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten, Teil 2 dem Zulassungsverfahren.
War es bisher in Deutschland ein vorrangiges Ziel, erneuerbare Energien zur Erreichung der Klimaziele beschleunigt auszubauen und in diesem Zusammenhang etwaige Konfliktpotenziale insbesondere mit dem Artenschutz zu beseitigen, so haben diese Bestrebungen seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und die u.a. hierdurch hervorgerufene Energiemangellage auch auf europäischer Ebene enorm an Fahrt gewonnen. Bereits am18.5.2022 präsentierte die EU-Kommission ihren REPowerEU-Plan, der Planungs- und Genehmigungsverfahren verkürzen und vereinfachen soll.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | EurUp 01/2024 (Februar 2024) | |
Seiten: | 13 | |
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Die Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie – Neue Regeln für den Naturschutz (Teil 2)
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Der Beitrag beleuchtet die Neuerungen für den Naturschutz durch die Änderung der europäischen Erneuerbare-Energien- Richtlinie auf Zulassungsebene. Nachdemsich Teil 1 (in Heft 1/2024) der Abwägung und den Anforderungen an die Planungsebene widmete, wird hier dargestellt, welche Privilegierungen bei der Artenschutzprüfung und der FFH-Verträglichkeitsprüfung für Erneuerbare- Energie- und Netzausbauvorhaben mit der Ausweisung von Beschleunigungs bzw. Infrastrukturgebieten verbunden sind. Dabei sind auch die Bezüge zur EU- Verordnung für einen beschleunigten Ausbau der Energieinfrastruktur und zum hierzu ergangenen Bundesrecht in den Blick zu nehmen.
Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
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Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
Nationale Förderung der erneuerbaren Energien vor dem Europäischen Gerichtshof
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Ein Blick in die jüngere Rechtsgeschichte und in die Zukunft
Das Beihilfe- und Vergaberecht der Energiewende: Erneuerbare Energien und Energieeffizienz
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Lately, the rules on state aid and public procurement gained significant importance in energy transition. Both, the advancement of renewable energy and increasing energy efficiency are carried out in the framework of EU state aid regulation which is heavily shaped by the commission.
Voll unter Strom: Bis 2050 Versorgung durch Erneuerbare Energien möglich – vielleicht:
© Deutscher Fachverlag (DFV) (8/2010)
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