Entwicklungen im Zertifikatehandel und dessen Auswirkungen

Der Schutz des Weltklimas ist eine große Herausforderung der Staatengemeinschaft. Im Kyoto-Protokoll hat sich die Europäische Union verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen in der Periode 2008 bis 2012 um insgesamt acht Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern. Um dieses Ziel zu möglichst geringen Kosten zu erreichen,
wurde als wichtigstes gemeinsames Klimaschutzinstrument das europäische Emissionshandelssystem für Kohlendioxid auf Unterneh-mensebene eingeführt.

Wie funktioniert der Emissionshandel?
Das Emissionshandelssystem liefert einen ökonomischen Anreiz, die CO2-Emissionen zu reduzieren. Die teilnehmenden Unternehmen erhalten für ihre Anlagen nach festen Regeln Emissionsberechtigungen für einen bestimmten Zeitraum zugeteilt. Um das Emissionshandelssystem möglichst ohne ökonomische Verwerfungen einzuführen, wurden die Emissionsberechtigungen zunächst kostenlos zugeteilt. Sind die Kohlendioxidemissionen eines Unternehmens geringer als die zugeteilten Emissionsberechtigungen, zum Beispiel als Folge eigener Emissionsminderungen, kann das Unternehmen nicht benötigte Berechtigungen am Markt verkaufen. Alternativ kann es Berechtigungen am Markt zukaufen, falls eigene Emissionsminderungsmaßnahmen teurer ausfallen würden. Die Tonne Kohlendioxid erhält so einen Wert, den der Markt anhand von Angebot und Nachfrage bestimmt. In der Folge werden Emissionsminderungsmaßnahmen dort durchgeführt, wo sie am kostengünstigsten sind. So macht der Emissionshandel Investitionen in Kohlendioxid sparende Technologien attraktiver. Zusätzlich entsteht ein neuer Markt für Händler von Emissionsberechtigungen, Sachverständige und weitere Dienstleister. Jeweils zum 30. April eines Jahres müssen die Anlagenbetreiber Emissionsberechtigungen in Höhe ihrer tatsächlichen Emissionen des vorangegangenen Jahres im Emissionshandelsregister abgeben. Hat das Unternehmen seine Berichts- oder Abgabeverpflichtung nicht oder nur unvollständig erfüllt, werden empfindliche Sanktionen fällig. In der zweiten Handelsperiode 2008-2012 betragen die Sanktionen 100 Euro pro Tonne Kohlendioxid. Die fehlenden Emissionsberechtigungen müssen im Folgejahr zusätzlich abgegeben werden.



Copyright: © Veranstaltergemeinschaft Bilitewski-Faulstich-Urban
Quelle: 14. Fachtagung thermische Abfallbehandlung (März 2009)
Seiten: 12
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Dr.-Ing. Jürgen Landgrebe

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