Der Umfang und die Komplexität des Klimaschutzes erfordern nicht nur ein einziges Instrument wie die Förderung des Einsatzes erneuerbaren Energien, sondern eine Vielzahl weiterer Ansätze. Dazu gehört unter anderem auch der Emissionshandel.
Mit der Einführung des Emissionshandels im Jahr 2005 drohten Anlagen in Deutschland, die für den produzierten Strom eine Vergütung nach dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG 2004) erhielten, in den Emissionshandel miteinbezogen zu werden. Um dies zu vermeiden, hat der Gesetzgeber mit § 2 Abs. 5 Alt. 2 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) eine Ausnahmeregelung geschaffen. Nach dieser Regelung unterlagen Anlagen nach § 2 EEG nicht dem Anwendungsbereich des TEHG. Für die emissionshandelsrechtliche Handelsperiode 2008 bis 2012 wurde § 2 Abs. 5 Alt. 2 TEHG angepasst. Hintergrund dafür war die Änderung des EEG 2009. Die nächste Änderung der Ausnahmevorschrift steht unmittelbar bevor.
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| Quelle: | Heft 01 - 2011 (Februar 2011) | |
| Seiten: | 9 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
| Autor: | Dr. Christian P. Zimmermann Dr. Gernot-Rüdiger Engel | |
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Emissionshandelsrechtliche Sanktionen bei „zu wenig“ abgegebenen Emissionsberechtigungen für stationäre Anlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2013)
Seit fast zwei Jahren ist beim Bundesverwaltungsgericht eine Revision der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.10.2011 anhängig, die nun bald entschieden werden könnte.
Zuteilungsregeln für messbare Wärme in der dritten Handelsperiode
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Der Europäische Emissionshandel ist mit Beginn des Jahres 2013 in die dritte Handelsperiode eingetreten. Während die erste Handelsperiode (2005–2007) als Testphase begriffen wurde und die zweite Handelsperiode (2008– 2012) als sogenannte Kyoto-Phase die erste Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls nachvollzog, kann die dritte Handelsperiode des Emissionshandels, die von 2013 bis 2020 dauern wird, erneut als Erprobungsphase in der Weiterentwicklung des Emissionshandels bezeichnet werden. Gegenstand der Erprobung ist allerdings nicht mehr, wie in der ersten Handelsperiode, das ökonomische Instrument des europäischen Emissionshandels. In der dritten Handelsperiode wird durch die europaweite Harmonisierung der Zuteilungsregeln und der Übertragung weitgehender Vollzugskompetenzen auf die Europäische Kommission die umfassende Harmonisierung eines Teilbereichs des Emissionshandels erprobt.
Crediting CO2 Sequestration – An Alternative Approach to Integrating CCS Into the EU ETS
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (1/2009)
European power supply is largely based on fossil energy resources. The combustion of fossil fuels releases significant amounts of carbon dioxide CO2), however, which in turn contributes to a great extent to the greenhouse effect and climate change. In order to reduce the greenhouse gas emissions of the energy sector and other energy-intensive industries, the European Community introduced an emissions trading scheme (EU ETS) on the European level based on the European Emissions Trading Directive 2008/87/EC.
Neuere Entwicklungen im Emissionshandelsrecht der Bundesrepublik Deutschland
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2008)
Klimaschutzrecht gibt es auf völker-, europa- und nationalrechtlicher Ebene. Völkerrechtlich ist das Kyoto-Protokoll relevant, welches unter anderem die handelbaren Emissionsrechte einführt. Dem folgt europarechtlich die Richtlinie 2003/87/EG; sie bestimmt, das Handelssystem zum 1.1.2005 in den Mitgliedstaaten einzuführen; bis zum 3.12.2003 waren verschiedene Umsetzungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten durchzuführen; der nationale Zuteilungsplan war bis zum 31.3.2004 nach Brüssel zu melden.
Klimasünder sollen blechen - BMU legt Entwurf zum Allokationsplan für Emissionshandel vor
© Deutscher Fachverlag (DFV) (2/2004)
Die Diskussion um Verschmutzungsrechte geht in die nächste Runde. 2005 soll der Handel mit Emissionszertifikaten starten. Das BMU hat einen ersten Entwurf für den Nationalen Allokationsplan präsentiert. Bereits Ende März muss der EU-Komission ein vom Bundeskabinett verabschiedeter Entwurf vorliegen. Doch in den Regierungsreihen ist man sich längst nicht einig. Wirtschaftsminister Wolfgang Clement befürchtet eine Bedrohung der Wettbewerbsfähigkeit durch die Zertifikate.