Die EU-Klimapolitik soll umfassend reformiert und weiterentwickelt werden. Einen Vorschlag dazu hat die EU-Kommission im Januar 2014 vorgelegt. Im Oktober nun könnten hierzu grundsätzliche Entscheidungen gefällt werden. Die Vorschläge würden Klima- und Energiepolitik enger miteinander verzahnen. Und sie würden den EU-Emissionshandel wieder wahrnehmbarer zu dem machen, was er ist und sein sollte: das Leitinstrument der Klimapolitik. Als solches kann er den Klimaschutz so
wirksam und kosteneffizient unterstützen wie kein anderes Instrument.
Copyright: | © Eigenbeiträge der Autoren | |
Quelle: | Jahrgang 2014 (Mai 2014) | |
Seiten: | 28 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dr. Roland Geres | |
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Wie viel kostet Strom wirklich?
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Die so genannte Energiewende von einer fossil-atomaren zu einer überwiegend bis ausschließlich aus erneuerbaren und weitestgehend CO2-freien Energieträgern bestehenden Energieversorgung ist auf Grund des Klimawandels und des nicht akzeptablen Risikos der Atomkraft zwingend erforderlich. In diesem Zusammenhang wird von Gegnern immer wieder argumentiert, dass die Energiewende nicht finanzierbar wäre, da erneuerbarer Strom zu teuer sei.
ASK-MAGAZIN Interview: Wir werden um eine grundlegende Reform des Strommarkt-Systems nicht herumkommen
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Zur völkerrechtlichen Vereinbarkeit der Einbeziehung des internationalen Luftverkehrs in das Europäische Emissionshandelssystem im Hinblick auf Drittstaaten
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Auf der Grundlage der Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG1 führte die Europäische Union (EU) Anfang des Jahres 2005 das Instrument des europäischen unternehmensbezogenen Emissionshandelssystem (EU ETS) für das Treibhausgas CO2 (Kohlendioxid) ein und schuf damit eine weitere Möglichkeit, die auf internationaler Ebene dem Kyoto-Protokoll (KP) nach übernommenen Emissionsreduktions- und Begrenzungsverpflichtungen zu erfüllen.
Neuere Entwicklungen im Emissionshandelsrecht der Bundesrepublik Deutschland
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Klimaschutzrecht gibt es auf völker-, europa- und nationalrechtlicher Ebene. Völkerrechtlich ist das Kyoto-Protokoll relevant, welches unter anderem die handelbaren Emissionsrechte einführt. Dem folgt europarechtlich die Richtlinie 2003/87/EG; sie bestimmt, das Handelssystem zum 1.1.2005 in den Mitgliedstaaten einzuführen; bis zum 3.12.2003 waren verschiedene Umsetzungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten durchzuführen; der nationale Zuteilungsplan war bis zum 31.3.2004 nach Brüssel zu melden.
Der Rechtsrahmen für den Handel mit CO2-Emissionsrechten in Ungarn
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Der Handel mit Emissionsrechten – als sog. flexibler Mechanismus – gehört zu den Mitteln des Klimaschutzes.1 Durch den Handel ist die Reduktion des Ausstoßes der Treibhausgase nicht zu erreichen. Dieser ermöglicht aber der betroffenen Branche, die notwendigen Reduktionsmaßnahmen dort durchzuführen, wo sie die geringsten Kosten verursachen. Gegenstände des Handels sind Rechte zur Freisetzung von je einer Tonne Kohlendioxid bzw. eines anderen (äquivalenten) Treibhausgases. Diese Rechte werden in den verschiedenen Rechtsvorschriften bzw. im Schrifttum unterschiedlich – (Emissions-) Rechte, Quoten, Zertifikate, Berechtigungen, Einheiten, usw. – benannt.