Bei der Vergärung von organischen Stoffen aus der Landwirtschaft einschließlich nachgeschalteter Be- und Verarbeitungsbereiche zur Gewinnung von Biogas fällt ein Gärrest an, der grundsätzlich zum Zwecke der Düngung geeignet ist und so verwendet wird. Somit ist der Betreiber einer Biogasanlage in der Regel ein Hersteller von Düngemitteln, der die Anforderungen der Düngemittelverordnung beim Inverkehrbringen zu beachten hat.
Copyright: | © Fachverband Biogas e.V. | |
Quelle: | Jahrestagung 2009 (Februar 2009) | |
Seiten: | 7 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 3,50 | |
Autor: | Hans-Walter Schneichel | |
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