Für viele Verbundunternehmen besteht aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Verpflichtung, ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) auf Grundlage der ISO/IEC 27001 unter Berücksichtigung der ISO/IEC TR 27019 einzuführen, und andererseits die Anforderung des BSI-Gesetzes (BSIG) bezüglich der Einhaltung des Standes der Technik für den KRITIS-Sektor Wasser gegenüber dem BSI nachzuweisen. Letzteres kann durch Umsetzen des Branchenspezifischen Sicherheitsstandards Wasser/Abwasser (B3S WA) erfolgen, der in ein ISMS auf Grundlage der ISO/IEC 27001 integrierbar ist.
Energieerzeugungsanlagen und -netze sowie Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen sind grundsätzlich kritische Infrastrukturen. Betreiber von Energienetzen sind nach § 11 (1 a) des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)und den Vorgaben der Bundesnetzagentur(BnetzA) dazu verpflichtet, ein Informationssicherheits-Managementsystem(ISMS) auf Basis der ISO/IEC27001 unter Berücksichtigung der ISO/IEC 27019 einzuführen, sofern sie Systeme betreiben, die gemäß dem IT-Sicherheitskatalog(IT-SiKat) der BNetzA für einen sicheren Netzbetrieb notwendig sind und für die ein entsprechendes Gefährdungspotenzial besteht.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH | |
Quelle: | Heft 06/07 - 2018 (Juni 2018) | |
Seiten: | 3 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Uwe Marquardt Peter Thanisch | |
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