Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 ist wie auch in den Vorgängergesetzen verankert, dass für alle Bereiche der erneuerbaren Energien ein Erfahrungsbericht erstellt werden muss. Für das Teilvorhaben Wasserkraft erfolgt die Erstellung des Berichtes durch die Ingenieurbüro Floecksmühle GmbH (IBFM) und ihre Partner, die im Rahmen dessen zu einem Online-Workshop am 27.09.2022 eingeladen hatte.
An dem Workshop nahmen circa 30 Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, Behörden, Herstellerbetrieben und der Forschung teil. Konrad Hölzl (Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz) leitete in die Veranstaltung ein und schuf einen Rahmen für die sich anschließenden Präsentationen. Diese behandelten ökonomische, technische und ökologische Fragestellungen der Wasserkraft. Im Anschluss an die Vorträge fanden teils kontroverse Diskussionen statt. Im ersten Vortrag stellte Rita Keuneke (IBFM) das aktuelle Potenzial der Wasserkraft vor und verglich dieses mit den ermittelten Zahlen der letzten deutschlandweiten Potenzialstudie aus dem Jahr 2007. Die potenzielle Zubauleistung in großen Gewässern hat sich durch den Zubau in den letzten 14 Jahren von 0,73 GW (2007) auf 0,42 GW (2021) verringert. In kleinen bis mittelgroßen Gewässern ist das technische Potenzial durch Rückbau von 0,53 GW (2007) auf 0,54 GW (2021) angestiegen. Werden ökonomische und ökologische Aspekte in diese Untersuchung miteinbezogen, so verringert sich die potenzielle Zubauleistung in kleinen und mittelgroßen Gewässern auf 0,25 GW (2007) bzw. 0,26 GW (2021).
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Quelle: | Wasserwirtschaft - Heft 12 (Dezember 2022) | |
Seiten: | 3 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Pia Bünis | |
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