Mit dem EEG 2017 werden Ausschreibungen für Biomasse-Bestands- und Neuanlagen eingeführt. Die Ausschreibungsmengen eröffnen der Bio- und Holzenergie die Perspektive, den Bestand zu erhalten und zu modernisieren – allerdings mit Abstrichen, denn Altholz-Anlagen sind von der EEG-Förderung ausgeschlossen. Ab 2023 werden zum Bestandserhalt des Biomasseanlagenparks erheblich größere Ausschreibungsvolumen benötigt. Um die hierfür für notwendige Akzeptanz zu schaffen, bedarf es einer intensiven Vorarbeit auf politischer und gesellschaftlicher Ebene.
Gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017) führt die Bundesnetzagentur ab 2017 Ausschreibungen zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Biomasseanlagen, Solaranlagen sowie Windanlagen durch. Mit der Einführung des Ausschreibungsverfahrens wurde in Deutschland ein Systemwandel von der bisherigen Preissteuerung hin zur Mengensteuerung vollzogen. Dies hat unter anderem zur Folge, dass der anzulegende Wert, anhand dessen sich die Marktprämie für den eingespeisten Strom berechnet, künftig nicht mehr gesetzlich festgelegt, sondern im Rahmen eines Bieterverfahrens anlagenspezifisch bestimmt wird. Diejenigen Bieter, die im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens die günstigsten Gebote platzieren, werden bezuschlagt, bis das Ausschreibungsvolumen ausgeschöpft ist. Die restlichen Bieter erhalten dagegen keinen Zuschlag, können sich jedoch im Folgejahr erneut bewerben. Der eingereichte Gebotswert entspricht dem Zuschlagswert und definiert somit die Förderhöhe für die Anlage.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 29. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (Mai 2017) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 2,00 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Daniel Hölder | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Voll unter Strom: Bis 2050 Versorgung durch Erneuerbare Energien möglich – vielleicht:
© Deutscher Fachverlag (DFV) (8/2010)
Die Europäische Klimastiftung (ECF) hat eine von McKinsey erstellte Studie zur Stromversorgung der Zukunft veröffentlicht.
Änderungen bei der Stromvergütung für Biogasanlagen vorgesehen
© Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (4/2014)
Im März 2014 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den offiziellen Referentenentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) veröffentlicht. Er enthält die vorgesehenen Neuregelungen und wird auf die Biogasbranche erhebliche Auswirkungen haben.
Hundert Prozent erneuerbare Energien bis 2050?
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (10/2009)
Heute beruht die Energieversorgung in Deutschland zu gut achtzig Prozent auf fossilen Energieträgern. Die Kernenergie deckt etwa sechs Prozent des deutschen Endenergieverbrauchs. Gleichzeitig steht die Vision einer Energieversorgung der Zukunft im Raum, die vollständig oder nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien basiert. Es gibt dringende Gründe darauf hinzuarbeiten, dass diese Vision Schritt für Schritt Wirklichkeit wird.
Versorgungssicherheit mit nachhaltigen Energiesystemen
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (10/2009)
Das Wissen, dass die fossilen Ressourcen wie Erdöl, Erdgas und Kohle nur noch begrenzt verfügbar sein werden, die mit wachsendem Verbrauch dieser Energieträger verbundenen steigenden Preise sowie energiebedingte Umweltund Klimabelastungen – alle zusammen wirken als starke Antriebskräfte zum Aufbruch in neue Energiewelten. Erneuerbare Energien werden deshalb als eine der wichtigsten Ressourcen für das langfristige Überleben der Menschheit gesehen. Sie müssen jedoch durch geeignete Umwandlungs-, Speicher- und Nutzungstechniken ergänzt werden, um damit eine auf Dauer zu gewährleistende Versorgungssicherheit zu erreichen.
Rechtliche Rahmenbedingungen des EEG 2017 für Abfallvergärungsanlagen
© Wasteconsult International (5/2017)
Am 01. Januar 2017 ist das EEG 2017 in Kraft getreten. Der Mechanismus zur Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien ist damit erstmals seit in Kraft treten des EEGs im Jahr 2000 von einem System der Festvergütung auf ein Ausschreibungssystem umgestellt. Die neuen Anforderungen stellen sowohl Anlagenbetreiber als auch an der Umsetzung beteiligte Behörden vor völlig neue Herausforderungen.