Lampenrecycling: Kollektive Systeme sollen Kosten reduzieren

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gibt für die Hersteller von Elektrogeräten neue gesetzliche Rahmenbedingungen und rechtliche Pflichten zur Altgeräte- Registrierung und -Entsorgung vor.

Um das Umsetzen des Gesetzes für die Branche so effizient und kostengünstig wie möglich zu gestalten, haben führende europäische Lampenhersteller im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeiten eine gemeinsame Vorgehensweise bei der Entsorgung vereinbart.



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Quelle: RECYCLING magazin 11/2005 (November 2005)
Seiten: 2
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