Die BGK wird eine Konformitätsbewertungsstelle (KBS) nach der europäischen
Düngeprodukteverordnung VO (EU) 2019/1009 errichten. Dies hat die Mitgliederversammlung der BGK auf ihrer Online-MV am 17.11.2020 mit großer Mehrheit entschieden.
Die europäische Düngeprodukteverordnung VO (EG) 2019/1009 vom 05.06.2019 befasst sich mit den Vorschriften zur Bereitstellung von EU-Düngeprodukten. Sie löst die bisherige europäische Düngemittelverordnung VO (EG) 2003/2003 am 16. Juli 2022 ab.
In ihrer neuen Fassung beschränkt sich die Düngeprodukteverordnung nicht länger auf Regelungen für Mineraldünger. Sie umfasst auch organische Dünger, Bodenverbesserungsmittel und Kultursubstrate, darunter auch Kompost und Gärprodukte.
Copyright: | © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. | |
Quelle: | Ausgabe 04 (Dezember 2020) | |
Seiten: | 3 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 1,50 | |
Autor: | Dr. Bertram Kehres | |
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Für Kulturen, die nur in geringfügigem Umfang angebaut werden oder bei denen Schadorganismen nur gelegentlich
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lassene Pflanzenschutzmittel. Um Bekämpfungslücken bei geringfügigen Verwendungen (engl. minor uses) zu schlie-
ßen,kannderGeltungsbereicheinerpflanzenschutzrechtlichenZulassunggemäßArt. 51Verordnung(EG)Nr. 1107/2009
untererleichtertenVoraussetzungenaufgeringfügigeVerwendungenausgeweitetwerden.GemäßArt. 51Abs. 2Buchst.
c Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 muss die Ausweitung des Geltungsbereichs der Zulassung eines Pflanzenschutzmit-
tels im öffentlichen Interesse sein. Der vorliegende Beitrag nimmt eine rechtliche Bewertung zu der Frage vor, wie der
Rechtsbegriff öffentliches Interesse gemäß Art. 51 Abs. 2 Buchst. c Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 auszulegen ist.
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