Auflagen in belasteten Gebieten

Die Bundesländer haben für die mit Nitrat und Phosphat belasteten Gebiete Landes- Düngeverordnungen erlassen, die am 1. Januar 2021 in Kraft traten.

In der seit Mai 2020 geltenden Düngeverordnung (DüV) ist bestimmt, dass die Bundesländer bis Ende 2020 Landes-Düngeverordnungen (Landes- DüV) erlassen haben müssen.
In der Landes-DüV ist die Ausweisung der mit Nitrat und Phosphat belasteten Gebiete festzulegen. Für nitratbelastete Flächen gelten einheitlich die Vorgaben der Düngeverordnung (H&K aktuell 2020 Q4). Hinzu kommen mindestens zwei Be-wirtschaftungsauflagen, die die Länder aus dem „Maßnahmenkatalog" der Düngeverordnung wählen oder selbst bestimmen können.



Copyright: © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
Quelle: Ausgabe 01 (April 2021)
Seiten: 2
Preis inkl. MwSt.: € 1,00
Autor: Karin Luyten-Naujoks

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