Das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung bei geringfügigen Verwendungen

Die Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) von 1998 zur Umsetzung der Richtlinie 91/414/EWG1 führte die Indikationszulassung bei Pflanzenschutzmitteln ein.2 Die Indikationszulassung besagt, dass grundsätzlich nur zugelassene Pflanzenschutzmittel angewendet werden dürfen
und diese auch nur in den jeweils zugelassenen Anwendungsgebieten. Mit der Einführung der Indikationszulassung ist die Anzahl verfügbarer Pflanzenschutzmittel stark zurückgegangen. Besonders stark davon betroffen waren Kulturen mit geringem Anbauumfang (engl. minor crops)3
wie z. B. Gemüse- undObstkulturen, Tee-,Heil- und Gewürzpflanzen, TabakundHopfenund dieKulturendesZierpflanzenbaus.

Für kleine Kulturen gibt es meist nur wenige zugelassene Pflanzenschutzmittel. Um Bekämpfungslücken bei Kulturen mit geringem Anbauumfang zu schließen, kann der Geltungsbereich einer pflanzenschutzrechtlichen Zulassung gem. Art. 51 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 auf geringfügige Verwendungen (engl. minor uses) erweitert werden. Bei geringfügigen Verwendungen ist die Anwendung an Pflanzen vorgesehen, die nur in geringfügigem Umfang angebaut werden oder bei denen Schadorganismen nur gelegentlich oder in bestimmten Gebieten Schäden verursachen. Art. 51 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sieht verschiedene Verfahrensarten vor, um den Geltungsbereich einer Zulassung auf geringfügige Verwendungen auszuweiten: das zonale Zulassungsverfahren (GV1/GV3) und das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung gem. Art. 51 Abs. 7 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (GVU). Nach Darstellung der Grundzüge des Verfahrens der gegenseitigen Anerkennung nimmt der vorliegende Beitrag eine rechtliche Bewertung zu der Frage vor, ob ein Mitgliedstaat im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung gem. Art. 51 Abs. 7 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 berechtigt und verpflichtet ist, das öffentliche Interesse zu prüfen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 03/2022 (August 2022)
Seiten: 11
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: Alexander Koof

Artikel weiterleiten In den Warenkorb legen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Wirkstoffbewertung von Pflanzenschutzmitteln im europäischen Chemikalienrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2023)
Der Streit um Mancozeb als Fallstudie (EuG, Urteil vom 15.2.2023 – T-742/20)

Keine Notfallzulassungen für spezifisch verbotene Pflanzenschutzmittel
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2023)
Besprechung des Urteils EuGH, 19.1.2023 – C-162/21

Das „Insektenschutzpaket“
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2022)
Das Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften (Insektenschutzgesetz) und die Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Die Neuordnung des nationalen Biozidrechts durch die ChemBiozidDV
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2021)
Bereits seit langem war kritisiert worden, dass die nationalgesetzlichen Regelungen für Biozidprodukte in Deutschland auf zwei Verordnungen verteilt und diese auch noch vollkommen veraltet waren.

Auswirkungen des Aktionsprogramms Insektenschutz und der Ackerbaustrategie auf den Einsatz von Pestiziden
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2021)
Das „Aktionsprogramm Insektenschutz“ geht davon aus, dass Insekten ein integraler Bestandteil der biologischen Vielfalt sind und in unseren Ökosystemen eine wichtige Rolle spielen. Zum einen seien die Gesamtmenge und zum anderen auch die Artenvielfalt der Insekten in Deutschland in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen. Mit dem „Aktionsprogramm Insektenschutz“ wollte die Bundesregierung das Insektensterben umfassend bekämpfen mit dem Ziel, eine Trendumkehr beim Rückgang der Insekten und ihrer Artenvielfalt zu erreichen.

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

SIUS GmbH
der Spezialist für biologische
und mechanisch-biologische
Verwertung organischer Stoffe