Die KRINKO-Empfehlung zur Flächendesinfektion

Rechtliche Bewertung aus der Perspektive des Biozidrechts

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) veröffentlicht gemäß § 23 Abs. 1 IfSG u. a. Empfehlungen zur Desinfektion von Flächen in infektionssensiblen Bereichen des Gesundheitswesens. Die aktuelle KRINKO-Empfehlung zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen weist allerdings erhebliche rechtliche und tatsächliche Mängel auf, die in diesem Beitrag näher betrachtet werden.


Autoren:
Henning Krüger, Hannes Heidorn



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 03/2023 (September 2023)
Seiten: 16
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor:

Artikel weiterleiten In den Warenkorb legen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Revision der Schweizerischen Biozidprodukteverordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2024)
Einführung einer Mitteilungspflicht für Biozidprodukte

Generelles Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat ab dem 1.1.2024
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2023)
Das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ist in der Europäischen Union durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/ 2009 harmonisiert. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln richtet sich in Deutschland zudem nach den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV 2022).

Polymerregistrierungen unter Korea-REACH
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2021)
Anforderungen und praktische Ansätze für eine gemeinsame Registrierung

Pflanzenschutzrecht: Wozu dient ein vorläufiges deutsches Durchführungsgesetz?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2011)
Im Amtsblatt der Europäischen Union sind am 24.11.2009 zum einen die Verordnung 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zum anderen die Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden veröffentlicht worden.

Das europäische Werbeverbot für nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel nach Art. 66 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1107/2009 – Dogmatik, Reichweite, Grenzen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2011)
Die erfolgreiche Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln beginnt nicht erst mit ihrer Zulassung – sie beginnt davor. Interessierte Marktteilnehmer werden vielfach bereits vor Erteilung der Zulassung über zukünftige Präparate informiert. Derartige Informationen können sehr verschiedene Ziele verfolgen, je nachdem, in welchem Entwicklungsstadium sich das Pflanzenschutzmittel befindet und an wen die jeweiligen Informationen adressiert sind.

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

Abfallausstellung
Nur wer die Geschichte kennt,
siegt im ewigen Kampf
gegen den Müll