Organisation und Herausforderungen der Marktüberwachung bei chemischen Produkten in der Schweiz

Vor der Betrachtung der Marktüberwachung von chemischen Produkten1 in der Schweiz erfolgt zum Verständnis des Umfeldes eine kurze Darstellung der Regeln für den Markteintritt und spezifischer Eigenheiten desMarktes für chemische Produkte in der Schweiz. Das Schweizer Chemikalienrecht orientiert sich am europäischen Chemikalienrecht. Damit wird sichergestellt, dass die grundlegenden Anforderungen für chemische Produkte bezüglich Kennzeichnung und Informationen wie Sicherheitsdatenblätter gleich sindwie in der EU. Ziel der Schweizer Politik ist,möglichst technische Handelshemmnisse zu vermeiden.

DieMarktüberwachung von chemischen Produkten in der Schweiz steht vor vielfältigen Herausforderungen:Das Schweizer Chemikalienrecht orientiert sich am Chemikalienrecht der EU, jedoch nur für Biozide besteht ein Abkommen, welches dazu führt, dass die Schweizer Behörden sich aktiv über das Marktüberwachungsgeschehen der EU informieren und sich beteiligen können. Die Schweiz mit ihren drei europäischen Sprachen spürt ebenfalls die Konsequenzen allfälliger Defizite des Vollzugs in den betreffenden Staaten. Die kleinräumige Strukturierung der Schweiz mit 26 Kantonen, die für bestimmte Vollzugsaufgaben zuständig sind, führt dazu, dass einige kantonale Fachstellen die kritische Masse nicht haben, um à jour zu bleiben. Neue Formen des Handels wie der Internethandel stellen den Vollzug vor generelle Probleme – einerseits, um rechtskonforme Produkte durchzusetzen und andererseits, um für gleich lange Spiesse unter den Marktteilnehmern zu sorgen.


Autoren:
Heribert Bürgy, Nadine Grisel



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 03/2023 (September 2023)
Seiten: 8
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor:

Artikel weiterleiten In den Warenkorb legen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Glyphosat – wissenschaftliche Unabhängigkeit im Wiedergenehmigungsverfahren auf dem Prüfstand!
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2016)
Der Begriff „Glyphosat“ ist derzeit in aller Munde. Nachrichtensender und Tageszeitungen2 berichten regelmäßig darüber und auch die Politik hat das Thema seit ca. einem Jahr verstärkt in den Fokus genommen. Die Emotionen kochen so hoch, dass im laufenden Verfahren zur erneuten Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat insbesondere Vertreter des BfR, die für die gesundheitliche Bewertung zuständig sind, Morddrohungen erhalten haben. Was ist aber „Glyphosat“, und weshalb wird „Glyphosat“ derzeit so heiß diskutiert? Mit diesem Beitrag soll versucht werden, etwas Licht in das Dunkel zu bringen.

Product Liability Risks for the Chemicals Industry – Recent Developments in Europe
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2011)
The present publication is a multi-jurisdictional overview on recent legal developments with regard to product liability risks for companies from the Chemicals industry. This combined effort was undertaken by various members of the Hogan Lovells Global Chemicals Product Liability Industry group. This two-part publication will in its first part focus on recent developments in Germany, the UK, Italy and France. The respective authors are Dr. Sebastian Lach (Germany), Dr. Hannah von Falkenhausen (Germany), Alex Woods (UK), Christian Di Mauro (Italy), Thomas Rouhette and Christelle Coslin (both France). The second part will focus on China and the US. The respective authors of these country parts are Trevor Jefferies, Courtney Colligan (both US) and Eugene Chen (China).

Risk versus Hazard – How to Regulate in the 21st Century
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2011)
In Europe, debate as to whether one should regulate chemicals based on intrinsic hazard or assessment of risk, or possibly a combination of both, has been gaining momentum.

Risk vs Hazard and the Two Souls of EU Risk Regulation: A Reply to Ragnar Lofstedt
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2011)
When called upon to regulate risk, the EU carries the threefold onus to (i) protect its people(s); (ii) ensure the functioning of the internal market; and also (iii) to allocate the resources available wisely and efficiently.

Informationsverpflichtungen nach Art. 33 der REACH-Verordnung und mögliche zivilrechtliche Folgen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2011)
Mit der seit Mitte 2007 nach langjährigen Diskussionen und zähen Verhandlungen in Kraft getretenen REACHVerordnung (EG) Nr. 1907/2006 wurde eine grundlegende Neuregelung der bisherigen Stoffpolitik in Europa eingeleitet. Nach dem Prinzip „no data, no market“ dürfen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden, die vorher dort registriert worden sind.

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

Abfallausstellung
Nur wer die Geschichte kennt,
siegt im ewigen Kampf
gegen den Müll