Zum Prinzip der gegenseitigen Anerkennung und dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 war in den vergangenen Jahren mehrfach Gegenstand der Rechtsprechung in Deutschland. Über die Auslegung einzelner Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 betreffend das nationale Produktzulassungsverfahren hatte im April 2024 der EuGH in den Vorabentscheidungsverfahren C-308/22, C-309/22 und C-310/22 zu entscheiden. Der Beitrag skizziert zunächst das Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und die diesbezügliche Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte. Abschließend analysiert der Beitrag die EuGH-Urteile mit Blick auf die nationale Rechtsprechung und Verwaltungspraxis in Deutschland.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | StoffR 2024 - 02 (Mai 2024) | |
Seiten: | 22 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
Autor: | Alexander Koof | |
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Die sog. EU-Düngeprodukteverordnung regelt die Bereitstellung von EU- Düngeprodukten auf demMarkt. Sie ist ein weiterer Rechtsakt unter dem sog. neuen Rechtsrahmen (New Legislative Framework, NLF). Ein Düngeprodukt ist ein Stoff, ein Gemisch, ein Mikroorganismus oder jegliches anderesMaterial, der/das entweder als solcher/solches oder gemischt mit einem anderen Material zur Versorgung von Pflanzenoder PilzenmitNährstoffenoder zur Verbesserung ihrer Ernährungseffizienz auf Pflanzen oder deren Rhizosphäre oder auf Pilzen oder derenMykosphäre angewendet wird oder angewendet werden soll oder deren Rhizosphäre bzw. Mykosphäre bilden soll (Art. 2 Nr. 1 Verordnung (EU) 2019/1009).
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Im Amtsblatt der Europäischen Union sind am 24.11.2009 zum einen die Verordnung 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zum anderen die Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden veröffentlicht worden.