PFAS vor staatlichen Gerichten

PFAS sind organische Verbindungen, bei denen die Wasserstoffatome vollständig („perfluoriert“) oder teilweise („polyfluoriert“) durch Fluoratome ersetzt sind. Diese Verbindungen werden seit langem von der Industrie hergestellt und gezielt eingesetzt, denn sie sind nicht nur wasser-, schmutz und fettabweisend, sondern als „Ewigkeitschemikalien“ auch besonders stabil und langlebig.

Die sogenannten „Ewigkeitschemikalien“ sind lebertoxisch, krebserregend und fortpflanzungsgefährdend. Sie lassen sich nahezu überall nachweisen: In Grundwasser, landwirtschaftlichen Böden und in der menschlichen Nahrungskette schädigen sie die Umwelt und gefährden die Gesundheit der Bevölkerung. Es ist nicht überraschend, dass sich die staatlichen Gerichte bereits seit zwei Jahrzehnten mit dem Thema „PFAS“ befasst und insbesondere auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zahlreiche Entscheidungen getroffen haben. Dieser Aufsatz widmet sich umfassend der deutschen Rechtsprechung über die Ewigkeitschemikalien und trägt den Kern jener Entscheidungen anhand der verschiedenen Lebenssachverhalte zusammen.


Autor*in:
David Leucuta



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 2024 - 02 (Mai 2024)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
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