Kreislaufwirtschaft und Chemikalienrecht

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) versteht unter „Kreislaufwirtschaft“ die Vermeidung und Verwertung von Abfällen. Es verwendet diesen Begriff also abfallbezogen. Dem gegenüber ist der insbesondere auf EU-Ebene immer häufiger benutzte Begriff „Circular Economy“, der ebenfalls mit „Kreislaufwirtschaft“ übersetzt wird, deutlich weiter gefasst.

Er steht – in Abgrenzung zur Linearwirtschaft (produzieren, konsumieren, entsorgen) – für ein zirkuläres Wirtschaften entlang der gesamten Wertschöpfungskette.  Damit wird in der Taxonomie-Verordnung ein Wirtschaftssystem beschrieben, bei dem der Wert von Produkten, Materialien und anderen Ressourcen in der Wirtschaft so lange wie möglich erhalten bleibt und ihre effiziente Nutzung in Produktion und Verbrauch verbessert wird, wodurch die Auswirkungen ihrer Nutzung auf die Umwelt reduziert und das Abfallaufkommen sowie die Freisetzung gefährlicher Stoffe in allen Phasen ihres Lebenszyklus minimiert werden, auch durch Anwendung der Abfallhierarchie. Die Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (AbfRRL) verwendet den Begriff „Kreislaufwirtschaft“ ebenfalls in diesem Sinne und fordert einen Übergang bzw. eine Entwicklung zu einer europäischen Kreislaufwirtschaft.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: AbfallR 06/2024 (Dezember 2024)
Seiten: 8
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: Dr. Olaf Kropp

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