Das GS-Zeichen – Sicherheitszertifikat oder Politikum

Anmerkungen zur Vergabepraxis bei Quasi-Herstellern

Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) vergeben werden kann, ist seit jeher Gegenstand „politischer“ Auseinandersetzungen, insbesondere im Verhältnis der nationalen deutschen Interessen zu den europäischen Vorgaben. Der Versuch, das GS-Zeichen europaweit als Sicherheitszertifikat durchzusetzen, scheiterte mehrfach. Mit dem GS-Zeichen als typisch deutsch-rechtliches Instrumentarium ist vor über 30 Jahren ein beachtenswertes Sicherheitszertifikat geschaffen worden. Mit der Neuregelung des § 7 GPSG im Verhältnis zur Vorgängerregelung in § 3 Abs. 4 des Gerätesicherheitsgesetzes (GSG a.F.) hat der Gesetzgeber verschärfte Anforderungen geschaffen, neben den strengeren Vorgaben an die Vergabe auch die Überwachung gestärkt, insbesondere durch Schaffen entsprechender akkreditierter Stellen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 03/2011 (Juni 2011)
Seiten: 9
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor: Carsten Laschet
Antje Clausmeyer

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