Zum Begriff der „Emission“ im Informationszugangsrecht

Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 16.12.2010 – Rechtssache C-266/09

Mit seinem Urteil hat der EuGH eine richtungsweisende Entscheidung zur Abgrenzung der die Vertraulichkeit von Zulassungsunterlagen für Pflanzenschutzmittel sichernden Vorschriften des EU-Pflanzenschutzrechts zu den EUVorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen getroffen. Im konkreten Fall ging es u. a. um die Frage, ob die Kläger des Ausgangsverfahrens, die Stichting Natuur en Milieu, die Vereniging Milieudefensie und die Vereniging Goede Waar & Co. von dem College voor de toelating van bestrijdingsmiddelen (Ausschuss für die Zulassung von Schädlingsbekämpfungsmitteln in den Niederlanden) die Übermittlung sämtlicher Informationen verlangen dürfen, die der Beschlussfassung im Hinblick auf die Festsetzung des zulässigen Rückstandshöchstgehalts des Wirkstoffs Propamocarb auf und in Salat im Rahmen der Ausdehnung der Zulassung für das Pflanzenschutzmittel „Previcur N“ zugrunde gelegt worden sind. Speziell ging es um die Herausgabe von Studien über Rückstände und Protokolle über Feldversuche. Die zuständige niederländische Behörde wies den Antrag unter Hinweis auf die nationalen Regelungen zum Datenschutz zurück. Das darauf hin angerufene niederländische Gericht legte die Frage dem EuGH vor, da das niederländische Gesetz europäische  Rechtsvorschriften umgesetzt hatte.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 04/2011 (August 2011)
Seiten: 3
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor: RA Dr. Volker Kaus

Artikel weiterleiten In den Warenkorb legen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Revision der Schweizerischen Biozidprodukteverordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2024)
Einführung einer Mitteilungspflicht für Biozidprodukte

Generelles Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat ab dem 1.1.2024
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2023)
Das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ist in der Europäischen Union durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/ 2009 harmonisiert. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln richtet sich in Deutschland zudem nach den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV 2022).

Rechtliche Probleme für in Forschung und Entwicklung sowie im Healthcare- und Life-Science-Sektor verwendete Konservierungsmittel unter der europäischen Biozidverordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2023)
Die gegenwärtige regulatorische Praxis der Biozidverordnung zeigt erhebliche Unzulänglichkeiten. Die Situation ist geprägt durch zu lange Verfahren, Unsicherheiten und durch eine ständige Anpassung der Anforderungen, die zu immer neuen Kosten und Zeitverlusten bei der Zulassung führen.

Phase-Out- und Cut-Off-Kriterien in den Zulassungsverfahren der REACH-, Biozid- und Pflanzenschutzmittel-Verordnungen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2011)
Mit Inkrafttreten der REACH-VO (Verordnung) im Jahr 2007, der Pflanzenschutzmittel-VO im Jahr 2011 und dem geplanten Inkrafttreten der neuen Biozid-VO im Jahr 2013 findet derzeit im europäischen Chemikalienrecht eine umfassende Neuregulierung statt. Diese Revision des europäischen Stoffrechts hat zum Ziel, das Schutzniveau für Menschen, Tiere und Umwelt zu verbessern.

Pflanzenschutzrecht: Wozu dient ein vorläufiges deutsches Durchführungsgesetz?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2011)
Im Amtsblatt der Europäischen Union sind am 24.11.2009 zum einen die Verordnung 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zum anderen die Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden veröffentlicht worden.

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

Abfallausstellung
Nur wer die Geschichte kennt,
siegt im ewigen Kampf
gegen den Müll