Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 16.12.2010 – Rechtssache C-266/09
Mit seinem Urteil hat der EuGH eine richtungsweisende Entscheidung zur Abgrenzung der die Vertraulichkeit von Zulassungsunterlagen für Pflanzenschutzmittel sichernden Vorschriften des EU-Pflanzenschutzrechts zu den EUVorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen getroffen. Im konkreten Fall ging es u. a. um die Frage, ob die Kläger des Ausgangsverfahrens, die Stichting Natuur en Milieu, die Vereniging Milieudefensie und die Vereniging Goede Waar & Co. von dem College voor de toelating van bestrijdingsmiddelen
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | StoffR 04/2011 (August 2011) | |
Seiten: | 3 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
Autor: | RA Dr. Volker Kaus | |
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Mit Inkrafttreten der REACH-VO (Verordnung) im Jahr 2007, der Pflanzenschutzmittel-VO im Jahr 2011 und dem geplanten Inkrafttreten der neuen Biozid-VO im Jahr 2013 findet derzeit im europäischen Chemikalienrecht eine umfassende Neuregulierung statt. Diese Revision des europäischen Stoffrechts hat zum Ziel, das Schutzniveau für Menschen, Tiere und Umwelt zu verbessern.
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Im Amtsblatt der Europäischen Union sind am 24.11.2009 zum einen die Verordnung 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zum anderen die Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden veröffentlicht worden.