Zulassung unter dem Chemikalienrecht REACH – Ein Hauptthema im Chemikalienrecht

Die am 1.6.2007 in Kraft getretene REACH-Verordnung hat das europäische Chemikalienrecht grundlegend gewandelt. Die markantesten Änderungen liegen in der weitgehenden Verlagerung der Verantwortung zur Industrie, in der Beseitigung von Vollzugsdefiziten aus dem alten Chemikalienrecht und der breitgefächerten Betroffenheit der Wirtschaft.

Betroffene Hauptakteure sind nicht nur Hersteller und Importeure von Stoffen, sondern auch nachgeschaltete Anwender. Es ist nicht nur die chemische Industrie, sondern fast die gesamte produzierende Wirtschaft direkt oder indirekt von REACH betroffen. Während in den ersten Jahren nach Inkrafttreten der REACH-Verordnung das Thema Registrierung bei der betroffenen Industrie im Vordergrund stand, erzeugt jetzt das Problem der Zulassung zunehmend Handlungsbedarf.Mehr und mehr wird bei den Akteuren der Lieferkette bewusst, dass das Zulassungsverfahren eine der tragenden Säulen von REACH ist. Die für Compliance Verantwortlichen müssen frist- und sachgerecht handeln, um Schäden für ihr Unternehmen zu vermeiden.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 04/2013 (September 2013)
Seiten: 7
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor: Dr. Dieter Reiml
Yvonne Fery

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