Fortschreibung der Gefahrstoffverordnung zum Explosionsschutz

Die Regelungen zum Brand- und Explosionsschutz waren bisher in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verankert. Dieser unbefriedigenden Situation wurde nun mit der Fortschreibung der Gefahrstoffverordnung zum Explosionsschutz entgegengewirkt.

Die bisherigen Doppelregelungen zu Brand- und Explosionsschutz waren für den Anwender nicht immer einfach zu verstehen. Da die Explosionsgefährdung primär von einem Gefahrstoff ausgeht, erfolgen die Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung von Schutzmaßnahmen dazu jetzt ausschließlich nach der GefStoffV.

Für die Vermeidung von explosionsfähiger Atmosphäre bei der Verwendung von Arbeitsmitteln war bisher schon zusätzlich zur BetrSichV die GefStoffV heranzuziehen. Ihre neue, ergänzte Fassung trat – ebenso wie die neue Betriebssicherheitsverordnung – am 1. Juni 2015 in Kraft.



Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 09 - 2015 (September 2015)
Seiten: 2
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Dr. Lothar Neumeister

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