Asbestfasern im Recyclingmaterial durch asbesthaltige Betonabstandhalter/ Scheiben in Abbruchobjekten

Bis zum Asbestverbot Anfang der 90iger Jahre wurden Asbestfasern vielen
Bauprodukten wie z.B. Betonabstandhaltern und Asbestplättchen, aber auch Bauchemikalien wie Putzen, Fliesenklebern oder Spachtelmassen beigemischt. Diese Gebäude und Bauwerke, in denen asbesthaltige Bauprodukte verwendet wurde, erreichen zunehmend altersbedingt die Phase der Sanierung oder des Abrisses. Da die Trennung der asbesthaltigen Bauprodukte vom konventionellen Bauschutt in den letzten Jahren kaum technisch erkannt wurde, verblieben diese im Beton oder wurden beim Abbruch unter Umständen auch in die Umgebung ausgetragen. Somit
stellt der Abbruch und die Entsorgung dieser mineralischen Bau- und Abbruchabfälle mit Asbestgehalten in der Zukunft eine große Herausforderung dar. Erst durch eine systematische Vorerkundung von Gebäuden und Bauwerken auf Asbest – bedingt durch die Vorgaben der Recycling-Baustoffverordnung – werden diese asbesthaltigen Bauprodukte immer häufiger entdeckt.

Trotz des Verbots von Asbest seit 1990 steigt die Anzahl der Berufserkrankungen in Österreich noch immer an (über 120 Neuerkrankungen und rund 70 Todesfälle jedes Jahr (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) 2018). Im Jahr 2018 wurden in Österreich 119 Fälle einer Asbestose oder bösartige Neubildung durch Asbest als Berufskrankheit anerkannt (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) 2022). In Deutschland starben 2017 ca. 1.600 Personen (Berndt 2019), 2019 stieg der Wert auf 1672 an, 2021 starben 1623 Personen an Asbestose, Mesotheliom oder durch Asbest bedingten Lungen-/Kehlkopfkrebs laut (DGUV 2022). Laut einer WHO Schätzung (ÖGB 2016) über asbestbedingte Mortalität gibt es rund 107.000 Todesfälle jährlich weltweit. Aufgrund der langen Latenzzeit ist in den nächsten Jahren noch mit einer Zunahme an Neuerkrankungen zu rechnen.

Die Verwendung von Asbestprodukten für den Hochbau wurde am 01.01.1994 in der Asbestverordnung vom 26. Juni 1990 in Österreich gesetzlich verboten. Asbesthaltige Kleinteile an Stahlbetonbauwerken (z.B. Abstandshalter, Spannhülsen, Asbestzementplättchen, etc.) sind visuell von außen nicht erkennbar und können nicht ohne weiteres aus dem Bauwerk entfernt werden.
Österreichweit steht außerdem die Sanierung einer hohen Zahl von Brücken an, bei denen asbesthaltige Abstandshalter verbaut wurden. Nach Schätzungen der „Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH“ sind in 30-60 % der Stahlbetonbrücken aus der Zeit 1963-1988 asbesthaltige Abstandshalter vorhanden. Es ist mit 1 bis 4 Abstandhalter pro m² Deckenfläche zu rechnen. Die Asbestmassegehalte in Abstandshaltern betragen bis 20 Ma-%. Diese atmosphärische Hintergrundbelastung liegt in der Größenordnung von 100 – 150 Fasern/m3 Luft (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden - Württemberg 2021)).



Copyright: © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben
Quelle: Recy & Depotech 2022 (November 2022)
Seiten: 6
Preis inkl. MwSt.: € 3,00
Autor: Dipl.-Ing. Alois Fürnkranz

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