Das Wundermineral von einst wurde zur Altlast, an der vermutlich noch Generationen zu leiden haben werden. Asbest ist noch immer ein Musterbeispiel verantwortungslosen Handelns auf Kosten der nachfolgenden Generationen. Daran ändern weder Import- noch Anwendungsverbote etwas, zumal die Faser im Ausland fleißig weiter abgebaut und verwendet wird. Wir widmen uns dem Thema Asbest in diesem und dem Folgeheft des ENTSORGA-Magazins.
Copyright: | © Deutscher Fachverlag (DFV) | |
Quelle: | März/April 2008 (März 2008) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Thorsten Mußdorf Joachim von Jutrczenki | |
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Die TRGS 517
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Bericht zur Fachtagung vom 13. Juni 2008
Schadensbegrenzung vor Ort - Öl- und Flüssigkeitsbindemittel für den Notfall
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Ob im Handwerk, in der Industrie oder im mobilen Einsatz – gefährliche Flüssigkeiten werden heute überall eingesetzt und umgeschlagen. Trotz höchster Vorsicht sind dabei allein durch die Masse der Vorgänge Unfälle nie ausgeschlossen. Tritt nun Schadstoff aus, muss er direkt vor Ort aufgefangen werden. So lassen sich die Schäden sehr schnell eingrenzen und die Umwelt wird nicht beeinträchtigt.
Ungeliebte Hypothek - Gescheiterte Asbest-Entsorgung kommt für den Steuerzahler teuer
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Nach einer Asbest-Gebäudesanierung müssen Bauschutt und aufgesaugte Fasern transportiert und entsorgt werden. In der Regel heißt das Deponierung. Schon vor einigen Jahren versuchte sich ein privates Unternehmen an einem alternativen Verfahren. Dieses ist kläglich gescheitert. Zurück geblieben ist tonnenweise Sondermüll, der auf Kosten des Steuerzahlers entsorgt werden muss. Ein Lehrstück umwelttechnischer Inkompetenz.
Alles griffbereit - Gefahrstoffregale und GFK-Lagertanks bieten hohen Nutzwert
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Gefahrstoffe müssen sicher gelagert, dabei aber schnell zugriff- bereit und übersichtlich aufgestellt sein. Hinzu kommt die Forderung, ein mögliches Leck schnell zu erkennen. Hier gibt es vielfältige Lösungen, die meist eines gemeinsam haben, sie sind teuer und unflexibel. Gefahrstoffregale für Kleingebinde und Gefahrstoff-Fassregale für größere Gebinde schaffen da Abhilfe.
Die Substitution gefährlicher Stoffe im europäischen Recht (Teil 2)
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Die Altstoffverordnung sieht für die vor dem 18. September 1981 vermarkteten Stoffe – genannt Altstoffe – eine systematische Sammlung der verfügbaren Daten und eine Bewertung der Risiken mit Hilfe von Prioritätslisten vor.