Prospects of a Civil Nuclear Liability Regime in the Framework of the European Union

Bericht über einen Workshop der Europäischen Kommission und der Brussels
Nuclear Law Association, 17./18.6.2010, Brüssel

Nukleare Ereignisse können erhebliche grenzüberschreitende Schäden verursachen. Um dieser Gefahr Rechnung zu tragen, ist eine Harmonisierung des Atomhaftungsrechts in Europa von Nöten. Derzeit ist Europa in haftungsrechtlicher Hinsicht gespalten: Die Mehrheit der westeuropäischen Staaten, mit Ausnahme von Österreich, Irland und Luxemburg, unterliegt der Pariser Konvention. Mit Ausnahme von Griechenland und Portugal haben alle Vertragsstaaten der Pariser Konvention das Brüsseler Zusatzübereinkommen unterzeichnet. Die meisten osteuropäischen Staaten sind Vertragsparteien der Wiener Konvention. Die Wiener und die Pariser Konvention sind in vielen Punkten deckungsgleich. Dennoch ergibt sich insgesamt eine uneinheitliche Situation: Aus den verschiedenen Verträgen ergeben sich unterschiedliche Haftungsgrenzen, Haftungszeiträume sowie – in Abhängigkeit davon – unterschiedliche Versicherungsprämien. Dies kann innerhalb des Versicherungsmarktes der Europäischen Union zu Wettbewerbsverzerrungen führen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUP 04/2010 (August 2010)
Seiten: 5
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: Daniela Nießen

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