Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) stellt die Industrie vor große Herausforderungen. Nicht zuletzt deshalb war sie in jüngster Vergangenheit Thema unzähliger Abhandlungen. Die Frage welchen Einfluss M&A-Transaktionen auf die verschiedenen Erlaubnistatbestände und Anzeigepflichten unter REACH haben, wurde dabei bislang jedoch nicht erörtert. Nachfolgend werden die verschiedenen Arten von Unternehmensübergängen und Umstrukturierungsmaßnahmen im Hinblick auf REACH untersucht. Schwerpunkt bilden dabei die Registrierung nach Art. 6 ff. REACH, die Zulassung nach Art. 55 ff. REACH und sonstige Anzeigepflichten, wie etwa des nachgeschalteten Anwenders nach Art. 38 REACH. Ergänzend sollen praktische Hinweise gegeben werden.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | StoffR 01/2010 (März 2010) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
Autor: | Dr. Marc Christian Bauer Andreas Schmitz | |
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Chlor-Plattform – Verwertung chlorhaltiger Kunststoffabfälle und Rückgewinnung kritischer Metalle
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2020)
Durch die Verwertung von verschiedenen chlorhaltigen Kunststoffabfällen ist es möglich, eine ökonomische und ökologische Rückgewinnung von "Kritischen Metallen" mit einer innovativen technischen Lösung darzustellen.
Die Bedeutung von REACH für die Lebensmittelindustrie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2010)
Die REACH Verordnung 1907/20061 trat bereits am 1.6.2007 in Kraft. Sie trifft umfassende Regelungen zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe und erstreckt sich auf Hersteller, Importeure und, im Gegensatz zu früheren Regelungen, auch auf so genannte „nachgeschaltete Anwender“ (Art. 1 Abs. 3 REACH-VO). Für den Lebensmittelbereich bestehen sehr weitgehende Ausnahmen, jedoch kein genereller Ausschluss vom Anwendungsbereich. Aus diesem Grund herrscht in Unternehmen immer noch Unsicherheit, in welchen Fällen sie von den neuen Bestimmungen betroffen sind. Die nachstehenden Ausführungen geben daher einen Überblick darüber, was auf Lebensmittelproduzenten aufgrund der REACH-VO zukommen kann.
A new threat from consumer goods coming from closing the loop in a
global scale
© Aristotle University of Thessaloniki (6/2009)
The discussion of the assessment and management of chemicals and products at the 1992 Earth Summit in Rio de Janeiro led for example to the creation of the OECD programme Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS). The World Summit on Sustainable Development in Johannesburg 2002 encouraged countries to implement the GHS, adopted by UN ECOSOC in July 2003, as soon as possible, with a view of having the system operating by 2008.
Verwertung von cyanidischen und nitrithaltigen Lösungen
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2008)
Als kompetenter Anbieter von galvanotechnischen Lösungen in der Dentalprothetik und in der funktionellen und dekorativen Oberflächenbeschichtung fühlt sich Wieland verpflichtet, die in diesen Prozessen anfallenden verbrauchten Bäder und Spüllösungen umweltgerecht zu verwerten.
Brüche vermeiden und Probleme vermindern
© Rhombos Verlag (1/2008)
Die Europäische Abfallrahmenrichtlinie und die Abfalleinstufung sollten möglichst eng mit dem Chemikalienrecht verzahnt werden