Betrachtungen zur Gleichwertigkeit von Oberflächenabdichtungssystemen in NRW

Mit den durch die TA Siedlungsabfall bzw. Abfallablagerungsverordnung und durch die Deponieverordnung gesetzten Fristen für die Ablagerung organischer Abfälle und den technischen Anforderungen an den Weiterbetrieb von Deponien findet in Nordrhein- Westfalen – wie in allen Bundesländern – eine tiefgreifende Veränderung der Deponielandschaft statt.

Von den ca. 300 Deponien, die im Jahr 2002 noch in Betrieb waren, werden nach 2009 nur noch ca. 90 weiterbetrieben. Über 200 Deponien haben ihren Ablagerungsbetrieb eingestellt oder werden ihn in den nächsten 2 ½ Jahren einstellen. Für diese Deponien stehen Genehmigungsverfahren zur Gestaltung der Oberflächenabdichtung an; davon sind knapp 50 Deponien der Klassen II oder III. Je nach Länge der zu erwartenden Hauptsetzungsphase sind die Genehmigungen unmittelbar oder in wenigen Jahren zu erteilen. Bereits in den vergangenen Jahren zeigte sich bei der Beantragung von Dichtungssystemen ein deutlicher Trend weg vom Regelsystem (nach TA Abfall und TA Siedlungsabfall) und hin zu alternativen Systemen. Durch laufende Innovationen in der Deponietechnik und durch den gestiegenen Einfluss wirtschaftlicher Rahmenbedingungen bei der Planung von Oberflächenabdichtungen wird sich dieser Trend sicher weiter fortsetzen. Dies erfordert folglich bei den Genehmigungsbehörden eine intensivere fachliche Auseinandersetzung mit den Planungsinhalten, als dies in der Vergangenheit oft der Fall war.



Copyright: © Förderverein KUMAS e.V.
Quelle: 2007 (Mai 2007)
Seiten: 10
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Dr. Michael Tiedt

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