Die im Einzugsgebiet der Rur im Westen von Nordrhein-Westfalen gelegene Ende ist aus Erwägungen des Hochwasserschutzes Ende der 1950er- und Anfang der 1960er-Jahre im Unterlauf begradigt und massiv ausgebaut worden. Unter den heute veränderten Ansprüchen an die Gewässergestaltung, die in der EG-WRRL festgehalten sind, wird ein Rückbau dieser Begradigungen angestrebt.
Eine über Jahrhunderte zurückreichende Bergbauhistorie hat in den stark anthropogen überprägten Auen der Inde zu flächenhaft erhöhten Schwermetallkonzentrationen geführt. Renaturierungen greifen in fluvialmorphologische Prozesse ein und haben so direkten Einfluss auf die Dynamik der schwermetallbelasteten Auensedimente. Sie verursachen einen Staueffekt, der die Ablagerung der belasteten Sedimente insbesondere am Beginn der Renaturierung begünstigt.
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| Quelle: | Wasser und Abfall 07-08 (August 2024) | |
| Seiten: | 6 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
| Autor: | Micha Schlossbauer Alexandra Weber Univ.-Prof. Dr. rer. nat. Frank Lehmkuhl Dr. rer. nat. Philipp Schulte | |
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Das Schweizer Sicherheits- und Risikokonzept für Stauanlagen - ein Konzept für Deutschland?
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Mit Einführung der DIN 19 700 (2004) vollzog sich ein Wandel der Sicherheitsphilosophie deutscher Stauanlagenvorschriften. Erstmals enthalten technische Stauanlagen- Regelwerke in Deutschland die Vorgabe, verbleibende Risiken infolge der Einwirkungen aus Hochwasser und Erdbeben bei Überschreiten der Werte für den Bemessungsfall 2 zu bewerten sowie ggf. durch technische und organisatorische Maßnahmen ausreichend zu reduzieren.
Der Referentenentwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des WHG
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Ende Februar 2024 wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz der Referentenentwurf eines „dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes“ vorgelegt.Der RefE-WHG verfolgt den Zweck, nationale Regelungen zur Ergänzung der Europäischen „Verordnung (EU) 2020/741 vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung“ zu erlassen.
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Stauanlagen besitzen in der Regel ein erhebliches Gefährdungspotenzial und sind entsprechend der relevanten Gesetze und Vorschriften nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbauen, zu unterhalten und zu betreiben. Mit Novellierung der deutschen Stauanlagennorm DIN 19 700 im Jahr 2004 wurde die Durchführung einer Vertieften Überprüfung (VÜ) verankert.
Zum Einsatz automatisierter Pipelines zur Datenqualifizierung im Talsperrenmanagement
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