Abwasserabgabe und sogenannte Salzkorrektur© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2017)
Für das Einleiten von salzhaltigem Abwasser regelt § 6 Abs. 4 AbwV die sog. Salzkorrektur. Die derzeit geltende Konzeption ist in ihrer normenhistorischen Entwicklung rechtssystematisch mehrfach geändert worden, hat von Anfang an Probleme bereitet und bis heute ist der Vollzug uneinheitlich.
Das Umlagern von Sedimenten in Pumpspeicherbecken© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2016)
Alle oberirdischen Gewässer führen mehr oder weniger große Mengen an Schwebstoffen mit sich. Diese werden in strömungsberuhigten Zeiten und Zonen sedimentiert, d.h. sie lagern sich ab und werden später ggf. wieder erodiert. In Stau- und Fließgewässern überwiegt jedoch die Sedimentation. Die Folge davon ist der Verlust wichtiger wasserwirtschaftlicher Funktionen des durchflossenen Wasserkörpers wie z.B. die Reduzierung des Retentionsvermögens, ggf. die Verschlechterung der Wasserqualität und damit die Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten des Gewässers (Schiffbarkeit, Erholungsfunktion, Brauchwassernutzung etc.), der Verlust der Hochwasserschutzfunktion oder auch eine verstärkte Einschränkung in der Nutzung wasserbaulicher bzw. wasserwirtschaftlicher Anlagen wie Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken, Pumpspeicherbecken, Schleusen, Hafenbecken und dergleichen mehr.
Einsatz von CE-gekennzeichneten Bauprodukten im Gewässerschutz© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2016)
Der europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 16. Oktober 2014 festgestellt, dass die in der Bauregelliste B Teil 1 der Länder enthaltenen technischen Zusatzanforderungen als nationale Anforderungen an europäisch harmonisierte Bauprodukte unzulässigerweise den freien Warenverkehr im EU-Binnenmarkt behindern. Das Urteil hat zur Folge, dass auch im Wasserrecht Anpassungen beim anlagenbezogenen Gewässerschutz und bei Abwasseranlagen erforderlich werden. Die Herausforderung ist dabei, den Gewässerschutz nicht zu schmälern.
Neue Datenschutzanforderungen beim Betrieb intelligenter Messsysteme© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2016)
Nach langer Diskussion verabschiedete die Große Koalition diesen Sommer das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Die Politik ebnete damit den Weg für die flächendeckende Einführung intelligenter Messsysteme, der jedoch insbesondere von Datenschützern sehr kritisch gesehen wird. Vor diesem Hintergrund wirft der folgende Beitrag ein erstes Schlaglicht auf die kommenden gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit.
Neuordnung der Wasserstraßen- und Schifffahrtverwaltung des Bundes© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2016)
Die Reform der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist Voraussetzung dafür, dass sie als bundeseigene Verkehrsverwaltung mit hoher Fachkompetenz für das komplexe Wirksystem Schiff/Wasserstraße erhalten bleibt und sich zukunftsfähig aufstellt. Im Jahre 2009 begann die konzeptionelle Phase der WSV-Reform, die von Deutschen Bundestag eng begleitet wird. Seit 2013 befindet sich die Reform in der Umsetzung. Der Umbau der Verwaltung erfolgt unter laufendem Wirkbetrieb und unter Einbeziehung der Beschäftigten.
Nicht relevante Metaboliten im Spannungsverhältnis von Pflanzenschutz- und Wasserrecht© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2016)
Landwirte bringen zum Schutz ihrer Kulturpflanzen Pflanzenschutzmittel bewusst in die Umwelt aus. Zur Sicherung und zur Wirtschaftlichkeit der Nahrungsmittelversorgung hat der chemische Pflanzenschutz seine gesellschaftlich anerkannte Rechtfertigung – sowohl im integrierten Pflanzenschutz wie auch in den verschiedenen biologischen Landbauformen.
Die Wiederherstellung der Durchgängigkeit vor dem
Hintergrund des Urteils des EuGH vom 1.7.2015© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2016)
Einer der zentralen Inhalte der wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele ist die Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern. Nach dem Urteil des EuGH zur Weservertiefung fühlen sich einige Wasserbehörden zunehmend
unter Druck gesetzt, neue Stauanlagen nur noch unter ausgesprochen strengen Voraussetzungen zuzulassen sowie bei Bestandsanlagen flächendeckend für deren Rückbau oder die Errichtung von Anlagen zum Fischwechsel zu sorgen. Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit dieser Eifer gerechtfertigt ist.